Rheinberg Hunde und Radfahren auf Friedhöfen verboten

Rheinberg · Friedhöfe sind Orte der Ruhe und des Gedenkens. Dementsprechend gibt es für das Verhalten auf den Rheinberger Friedhöfen auch Regeln, die in der Friedhofssatzung der Stadt aufgeführt sind.

Direkt im Eingangsbereich der Friedhöfe wird bereits durch ein Schild darauf hingewiesen, dass die Friedhöfe nicht mit dem Fahrrad oder E-Bike befahren werden dürfen. Hier heißt es dann für radelnde Friedhofsbesucher: "Wer sein Fahrrad liebt, der schiebt."

Auch Hunde müssen draußen bleiben und dürfen das Friedhofsgelände nicht betreten. Ausgenommen sind nur Blindenhunde. Leider häuften sich in letzter Zeit Beschwerden über Rad- oder E-Bike-Fahrer, die auf den Friedhöfen nicht aus dem Sattel gehen, so die Verwaltung. Die Rede ist auch von Besuchern, die ihren Hund - angeleint, manche sogar freilaufend - auf die Friedhöfe mitbringen und hier ihr Geschäft verrichten lassen. Dies stelle eine Ordnungswidrigkeit dar und könne mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden, heißt es bei der Stadt. Sie appelliert an die Besucher, auf den Friedhöfen vom Rad abzusteigen und Hunde zu Hause zu lassen, damit die Würde der Ruhestätten gewahrt bleibt.

(RP)
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