Rheinberg Höhere Aufwandsentschädigung für die Wehrleiter

Rheinberg · Die Mitglieder der Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Rheinberg sind Ehrenamtler, aber selbstverständlich stehen ihnen Aufwandsentschädigungen zu. Und die hat der Haupt- und Finanzausschuss jetzt angehoben. Zunächst auch für den Wehrleiter, obwohl der künftig hauptamtlich arbeiten wird.

Der künftig hauptamtliche Leiter bekommt als Entschädigung den zweifachen Satz eines Ratsmitgliedes, mithin 580,40 Euro pro Monat oder 6964,80 Euro im Jahr. Die Stellvertreter erhalten den einfachen Satz: 290,20 Euro im Monat oder 3482,40 Euro im Jahr. Hinzu kommt eine rückwirkende Aufwandsentschädigung für 2016. Der Feuerwehrchef erhält 8641,20 Euro, der erste Stellvertreter 2288,40 Euro, der zweite Stellvertreter 870,60 Euro. Das Thema war unstrittig im Ausschuss, alle Fraktionen stimmten zu.

In einem anderen Punkt ging es um die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde zu einem Antrag der SPD, der sich auf das Neubaugebiet in Budberg bezog. Es ging dabei um die Frage, ob das Ortseingangsschild versetzt werden und die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Rheinberger Straße (L 155) zwischen der Eversaeler Straße und dem Ortseingang Budberg auf 50 km/h herabgesetzt werden kann. Auf der Rheinberger Straße zwischen der Eversaeler Straße und dem Kreisverkehr Melkweg solle Tempo 50 gelten. Das Ortsschild, so argumentierte die Straßenverkehrsbehörde, sei dort zu postieren, wo auf einer der beiden Straßenseiten eine geschlossene Bebauung erkennbar beginne. Da es durch das neue Baugebiet keine weiteren Grundstückszufahrten geben wird, dürfe das Ortsschild nicht versetzt werden. Zudem sei eine Geschwindigkeitsreduzierung auf den beiden Abschnitten nicht erforderlich.

Was die Position des Ortsschilds anbelangt, so widersprachen die Grünen der Meinung des Kreises Wesel. "Wir haben dort künftig sehr wohl eine geschlossene Bebauung, die sogar als Lärmschutz gelten soll", sagte Fraktionsvorsitzender Jürgen Bartsch. Nur weil es keine direkten Zufahrten von der Landstraße gebe, stattdessen aber eine Stichstraße parallel zur L 155 verlaufe, sehe es so aus, als gebe es keine Bebauung.

Jonny Strey, Fachbereichsleiter Sicherheit und Ordnung, wies genau auf diese Unterscheidung hin. Die Grundstücke seien über eine extra angelegte Stichstraße erschlossen, weshalb das Ortschild nicht versetzt werden müsse.

(up)
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