Rheinberg Haft für einen Griff in den Münzbecher

Rheinberg · Das Rheinberger Amtsgericht hat einen Angeklagten wegen Körperverletzung, versuchten Diebstahls und Beförderungserschleichung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der 29-Jährige hatte die Vorwürfe von sich gewiesen. Er sprach von einem Jux und Notwehr. Lediglich die sechs Schwarzfahrten zu seiner Freundin gab er zu.

Es war im August 2011, als der Rheinberger in eine Spielhalle auf der Orsoyer Straße ging und in den Becher eines Kunden griff. Den hatte der 48-Jährige mit Münzgeld neben sich abgestellt, um immer reichlich Nachschub für die beiden Automaten zu haben. "Plötzlich kam jemand von hinten und griff in den Becher", sagte der Zeuge, der am ersten Verhandlungstag gefehlt hatte. Der 48-Jährige machte seinem Ärger Luft: "Niederträchtige Bereicherung" sei es gewesen, die der Angeklagte zu verantworten habe.

Er sei sich ganz sicher, dass der Rheinberger eine Hand voll 2-Euro-Stücke aus seinem Becher griff. Schätzungsweise 30 Euro könnten es gewesen sein. Dann sei er dem Mann vor die Tür gefolgt. Der Grund: "Ich wollte mein Geld wiederhaben und ihn zur Rede stellen." Dort sei er allerdings von dem Angeklagten und einem weiteren Mann angegriffen und geschlagen worden. "Der Angeklagte gab mir einen Schlag auf die linke Schläfe", konnte er noch zuordnen. Dann liefen die beiden weg.

Vor Gericht gaben sie an, der 48-Jährige habe zuerst zugeschlagen. Ihre Handlung sei reine Notwehr gewesen. Ein Automatenaufsteller hatte den Ärger zwar mitbekommen, aber nicht gesehen, wer zuerst schlug. Der Rheinberger hatte sein Verhalten in der Spielhalle als Schnapsidee abgetan. Er habe nur so getan, als hätte er Geld genommen. Das hielt das Gericht für nicht glaubhaft. Man müsse zumindest von einem versuchten Diebstahl ausgehen. Auch die Körperverletzung müsse der Angeklagte sich zurechnen lassen. Der 29-Jährige hatte angegeben, er sei betrunken gewesen und könne sich an Details nicht mehr erinnern.

(bil)
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