Rheinberg Gutachten: Angeklagte sind voll schuldfähig

Rheinberg · Urteil im Drogen-Prozess, unter anderem gegen Rheinberger, könnte nächste Woche verlesen werden.

Insgesamt 18 Fortsetzungstermine waren für die Verhandlung, die derzeit vor dem Landgericht Kleve gegen drei Männer und drei Frauen läuft, ursprünglich anberaumt. Nun könnte der Prozess, in dem es um Drogen- und Waffengeschäfte geht, schneller als erwartet ein Ende finden.

Der letzte geladene Zeuge — ein Polizeibeamter — konnte bereits am sechsten Verhandlungstag vernommen werden. Dieser wirkte bei den meisten der das Verfahren betreffenden Vernehmungen und Durchsuchungen mit und sollte den Beteiligten einen abschließenden Gesamtüberblick verschaffen. Aus seinen Schilderungen ging vor allem eines hervor: das Ausmaß des Fundes, den die Beamten bei der Razzia im Juli 2012 machten. "So etwas habe ich in 30 Jahren Dienstzeit nicht ein einziges Mal gesehen", sagte der Zeuge aus, "wir konnten Lkw-weise Beweismittel sicherstellen." Dass die Beamten bei ihrer Durchsuchung auf eine Amphetaminküche und Cannabisplantagen stoßen würden, habe man zwar erwartet, doch seien sie vom gewaltigen Ausmaß dieser quasi "überrollt" worden, so der Polizist weiter.

Dr. Jack Kreutz, Chefarzt der LVR-Klinik Bedburg-Hau, stellte gestern außerdem seine psychologischen Gutachten über das 37-jährige und zuletzt in Rheinberg wohnhafte Bandidos-Mitglied sowie dessen 29-jährigen Mitangeklagten vor. Bei keinem der beiden konnte der Gutachter eine schwere Drogenabhängigkeit, Persönlichkeitsstörung oder ähnlich schwerwiegende medizinische Umstände feststellen. Der Verteidiger des 29-Jährigen stellte zudem einen Antrag auf ein medizinisch-toxikologisches Gutachten, um festzustellen, welche Wirkung eventuell eingeatmete Chemikalien bei der Herstellung des Amphetamins auf den Angeklagten gehabt haben könnten.

Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, könnte der Prozess schon in der nächsten Woche sein Ende finden. Der vorsitzende Richter Gerhard van Gemmeren kündigte an, dass die Plädoyers in diesem Fall bereits am Montag, das Urteil am darauffolgenden Donnerstag verlesen werden sollen.

(miv)
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