Alpen Grauzone KIA-Ausbildung

Alpen · Auf Anfrage der Rheinischen Post an die Wehrbereichsverwaltung Düsseldorf, wie KIA-Ausbildungen mit dem Wehrdienst vereinbar sind, heißt es von Pressesprecher Thomas Diekman: „Für diese dualen Studiengänge gibt es keine eindeutige gesetzliche Regelung.“ Allerdings sei am 25. April 2006 eine interne Weisung durch das Bundesamt für Wehrverwaltung in Bonn ergangen, wonach eine Zurückstellung vom Wehrdienst für duale Studiengänge nicht erfolgen dürfe. Grund: Diese Ausbildungsformen seien nach dem höchsten Abschluss zu bewerten, und das wäre das Diplom. Entsprechend wird die KIA als Studium eingestuft. Eine Zurückstellung wird allerdings meist nur dann gewährleistet, kann eine reguläre Berufsausbildung vorgewiesen werden (Wehrpflichtgesetz, Paragraf 12).

Das ist bei der KIA aber auch so zu betrachten. „Die Abschlüsse können getrennt gemacht werden“, bestätigt auch Heistermanns Anwalt, Marcus Richter. Theoretisch könne Heistermann nach dem Facharbeiter aufhören, der Studienabschluss ist freiwillig. Die Bedingung aus dem Wehrpflichtgesetz ist somit erfüllt. Im Kreiswehrersatzamt Wesel will man sich der RP gegenüber dazu nicht äußern, verweist an die WBV in Düsseldorf.

Dort weiß man von der Entscheidung des Gerichts, dass Heistermann nun doch zurückgestellt wird. Eine Begründung liegt noch nicht vor, die WBV will noch keine Stellung nehmen. Fakt ist, dass mit einer grundsätzlichen Entscheidung der WBV Bonn zu rechnen ist.

(RP)
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