Strenge Regeln an Karneval in Alpen Warum bei den Zügen striktes Glasverbot gilt

Alpen · Vom Glasverbot bis zu mobilen Musikanlagen – was Besucher bei den drei Karnevalszügen in Menzelen-Ost, Alpen und Veen beachten müssen.

Scherbenhaufen wie auf diesem Foto sollen bei den drei Zügen in Menzelen, Alpen und Veen vermieden werden. Deshalb gilt ein Glasverbot.

Scherbenhaufen wie auf diesem Foto sollen bei den drei Zügen in Menzelen, Alpen und Veen vermieden werden. Deshalb gilt ein Glasverbot.

Foto: Franz-Heinrich Busch

Die Hochzeit des Straßenkarnevals naht. Daher weist Alpens Verwaltung noch einmal auf das Glasverbot hin, das für alle närrischen Umzüge in der Gemeinde gilt. Am Nelkensamstag, wenn die Närrinnen und Narren wieder durch Menzelen-Ost ziehen, und am Tulpensonntag beim Zug der Kinder in Alpen ist jeweils von 12 bis 18 Uhr sowie am Rosenmontag in Veen schon von 10 bis 18 Uhr in den Kernberreichen der Orte das Trinken aus Flaschen und Gläsern außerhalb von geschlossenen Räumen verboten.

Jecken dürfen auch keine gläsernen Verpackungen dabei haben. Das Verbot gilt auch für das Mitführen und Aufdrehen von mobilen Musikanlagen – außer auf den Motivwagen sowie in den Fußgruppen im Zug. In den genannten Zeiträumen ist auch der Verkauf von Getränken in Glasbehältnissen untersagt, sofern diese auf Straßen und Wegen konsumiert werden sollen. So müsse auch die Außengastronomie auf Alternativen zu Glas zurückgreifen, teilt die Verwaltung mit. Wer gegen die Regeln verstoße, müsse damit rechnen, dass ihm Ordnungshüter Flaschen und Gläser abnehmen. Es droht im Zweifel sogar ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 3000 Euro.

Es sei zu erwarten, dass die Züge am Samstag und Sonntag jeweils bis zu 5000 und am Rosenmontag in Veen wieder rund 10.000 feierwütige Menschen anziehen. Die Gemeinde begründet ihre in einer Allgemeinverfügung dargelegten Maßnahmen mit den Erfahrungen bei Umzügen der vergangenen Jahre. Die hätten gezeigt, dass Getränke in Glas bei Großveranstaltungen „grundsätzlich mit erheblichen Gefahren für die körperliche Unversehrtheit verbunden“ seien. Aufgrund der enormen Besucheranzahl sei es bei Umzügen vor der Pandemie durch zahlreich mitgeführte Glasbehältnisse und ihrer achtlosen Entsorgung zu erheblichen Gefahren durch Scherben gekommen. „Trotz bereitgestellter Glascontainer waren die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze von einem regelrechten Scherbenmeer übersäht“, heißt es in der Satzung. Schnittverletzungen seien die Folge gewesen. Zudem erhöhe Alkoholgenuss erfahrungsgemäß die Gewaltbereitschaft und damit die Verletzungsgefahr. Das Glasverbot würde auch dem Alkoholmissbrauch entgegenwirken. Ebenso mobile Beschallungsanlagen im Umfeld der Züge würden die Stimmung zusätzlich aufheizen und die Aggressionsbereitschaft steigern, heißt es aus der Verwaltung.

2015 war es im Umfeld des Tulpensonntagszuges in Alpen zu einem Polizeieinsatz gekommen, nachdem zahlreiche Jugendliche auf dem Aldi-Parkplatz große Mengen Müll hinterlassen hatten und mit steigendem Alkoholkonsum in Konflikt mit den Ordnungskräften geraten waren. Verwaltung und Polizei hatten sich daraufhin dazu entschlossen, während des Kinderkarnevalszuges im Jahr darauf sogar ein Alkoholverbot auszusprechen. Davon ist nun keine Rede mehr, nachdem weitere Zwischenfälle seither ausgeblieben sind.

(bp)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort