Rheinberg Gericht verurteilt Hotelbetrügerin

Rheinberg · 49-Jährige übernachtete immer wieder in Hotels und Ferienwohnungen, ohne zu zahlen.

Das Rheinberger Amtsgericht hat eine 49-Jährige wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Frau hatte sich wiederholt in Hotels und Ferienwohnungen am Niederrhein eingemietet und die Zeche geprellt.

In Rheinberg hatte sie im Juli 2014 neun Tage in einer Ferienwohnung verbracht. Die Wohnung verließ sie heimlich, ohne beim Vermieter die Rechnung zu begleichen. Sie wusste nämlich schon vorher, dass sie nicht in der Lage war, die 320 Euro zu zahlen, räumte die 49-Jährige jetzt in der Gerichtsverhandlung ein.

Kurz zuvor hatte die Angeklagte schon über das Internet ein Zimmer in einer Pension in Kerken angemietet und nur einen Teil der geforderten 240 Euro bezahlt. In einem Hotel in Kamp-Lintfort zahlte sie nur auf Drängen der Geschäftsführerin 100 Euro für einen mehrtägigen Aufenthalt an.

Insgesamt sieben Mal betrog sie Inhaber um Übernachtungskosten in Ferienwohnungen, Hotels und Pensionen. Eine Hotelbesitzerin rief die Polizei, weil sie schon ahnte, dass sie ihr Geld nicht bekommen wird. Die 49-Jährige räumte nicht nur die Betrugstaten, sondern auch mehrere Autofahrten ohne Haftpflichtversicherung ein. Außerdem gab sie zu, einer Bekannten, bei der sie während ihres Krankenhausaufenthaltes wohnen durfte, Geld gestohlen zu haben.

Mit einer erschütternden Geschichte erklärte sie ihr Handeln. Sie sei ohne ihr Wissen schwanger gewesen und habe ein behindertes Kind zur Welt gebracht, berichtete die Angeklagte. Das habe sie so aus der Bahn geworfen, dass sie in Depressionen verfallen sei. Mehrere Aufenthalte in Kliniken und ambulante Therapien habe sie schon hinter sich bringen müssen. Durch die Krankheit habe sie Arbeitsstelle und Wohnung verloren. Zum Teil habe sie in ihrem nicht angemeldeten Fahrzeug geschlafen, zum Teil bei Bekannten. Allerdings habe sie auch in Hotels geschlafen, ohne zu bezahlen.

Der Erlass eines Haftbefehls habe sie zur Besinnung gebracht. Nun geht sie wieder einer Arbeit nach, gab die Frau an. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte neun Monate Haft auf Bewährung. Der Entzug der Fahrerlaubnis sei nicht nötig, machte er deutlich. Er sprach von einer positiven Sozialprognose. Es sei davon auszugehen, dass die Frau sich die Verurteilung zur Warnung dienen lasse.

"Die Staatsanwaltschaft hat die Verteidigung arbeitslos gemacht", kommentierte der Anwalt der 49-Jährigen den milden Antrag. Seine Mandantin habe sich vor den Taten nie etwas zu Schulden kommen lassen. Dann sei sie plötzlich "aus ihrem rechtschaffenen Leben rausgerissen" worden.

Jetzt führe sie wieder ein geregeltes Leben. Die Angeklagte habe sich durch die Betrugstaten ein Dach über dem Kopf verschafft und sich keine Luxusgüter ergaunert, folgerte die Richterin. Sie stellte der Frau eine Bewährungshilfe an die Seite, die ihr bei ihren Problemen helfen könne.

(bil)
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