Nach dem Fall in Kalkar Von Donnerstag an gilt im ganzen Kreis Wesel Aufstallpflicht für Geflügel

Kreis Wesel · In Kalkar wurde inzwischen der dritte Geflügelpestfall am Unteren Niederrhein amtlich bestätigt. Der Kreis Wesel erlässt zum Schutz eine Aufstallpflicht für Federvieh. Die gilt von Donnerstag an.

 Geflügel im Kreis Wesel muss zum Schutz vor Infektion in den Stall.

Geflügel im Kreis Wesel muss zum Schutz vor Infektion in den Stall.

Foto: dpa/Jan Woitas

Nach dem bestätigten Geflügelpestverdacht in Kalkar hat auch der Kreis Wesel wegen der brisanten Lage eine Allgemeinverfügung erlassen. Die sieht eine kreisweite Aufstallpflicht für Geflügel vor (https://www.kreis-wesel.de) und gilt von Donnerstag, 15. Dezember, an. Dies ermögliche es insbesondere den Betrieben, die Freilandprodukte vermarkten, ihre Tiere zu schützen. Sie dürfen ihre Tiere nur dann zeitlich befristet aufstallen, wenn dies behördlich angeordnet wurde.

Als Aufstallung gilt eine Haltung in geschlossenen Ställen oder unter einer Überdachung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln seitlich gesicherten Begrenzung. Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futter-, Tränke- und Badestellen haben.

In allen drei Geflügelpest-Fällen, die zuletzt am Unteren Niederrhein aufgetreten sind, müsse von einem Eintrag aus der Wildvogelpopulation ausgegangen werden, so der Kreis Wesel. Bundesweit seien seit Oktober über 130 Fälle der hochpathogenen Influenza bei gehaltenen Vögeln festgestellt worden. Hinzu kämen mehrere tausend Wildvögel. Übertragen werde die Infektion durch direkten Kontakt der Vögel untereinander sowie durch Aufnahme virushaltigen Materials. Zwischen Geflügelbeständen kann das Virus über den Tierhandel sowie bei Hygienedefiziten über Personen, Gegenstände und Fahrzeuge verbreitet werden.

Der Erreger ist für Tiere hochgefährlich. Bei Hühnern und Puten muss mit hohen Todesraten gerechnet werden. Das Influenzavirus wird mit allen Sekreten und Exkreten ausgeschieden. Somit ist das Risiko groß, dass über Ausscheidungen während des Flugs Ausläufe oder gemeinsam genutzte Futter- und Wasserstellen kontaminiert werden. Der einzige Schutz vor dem Virus in Geflügelhaltungen sei eine sehr gute Biosicherheit einschließlich einer Aufstallung oder vergleichbar sicheren überdachten Haltung.

Der Kreis Wesel bittet Geflügelhalter, bei Krankheitssymptomen oder vermehrten Todesfällen unter ihren Tieren sich an einen Tierarzt und ans Veterinäramt zu wenden. Verdachtsfälle können per E-Mail an VET.LM@kreis-wesel.de oder unter Tel. 0281 2077007 gemeldet werden.

(bp)
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