Rheinberg FDP: Erhaltungssatzung enteignet den Eigentümer

Rheinberg · Die FDP reagiert auf den RP-Bericht "Eigentümer klagt gegen die Erhaltungssatzung" über die SPD-Veranstaltung im Budberger Landhaus Steinhoff. Nach Meinung der FDP hätte es für Steinhoff keine Erhaltungssatzung geben dürfen, da "diese massive Beschränkung der Verfügung über sein Eigentum für den Inhaber einer kalten Enteignung gleichkommt", so Herbert Becker, FDP-Fraktionsvorsitzender. Deshalb hätten die Liberalen im Bauausschuss und im Rat gegen eine Erhaltungssatzung gestimmt, obwohl auch sie gerne das Landhaus erhalten wollen. Aber nachdem zweimal der Denkmalschutz für das Gebäude abgelehnt worden sei, könne man nicht einfach das Baugesetzbuch, in dem die Erhaltungssatzung geregelt ist, "missbrauchen, um seine politischen Ziele zu erreichen", so die Liberalen. Becker: "Die Erhaltungssatzung kann man nur anwenden, wenn ein Gebäude aus künstlerischen oder geschichtlichen Gesichtspunkten wesentlich die Umgebung, die Stadtgestalt oder das Ortsbild prägt oder eine wichtige städtebauliche Bedeutung hat, entnimmt man dem Baugesetzbuch."

Das sei in Budberg nach Auffassung der FDP aber nicht der Fall. "Der Missbrauch der Erhaltungssatzung kratzt an unserem Rechtsstaat, deshalb ist eine Klage des Eigentümers nachvollziehbar", so Herbert Becker. Auf Nachfrage beim Eigentümer erhielten die Liberalen die Auskunft, dass dieser bisher weder einen Antrag auf Veränderung gestellt habe noch im Rheinberger Stadthaus vorstellig geworden sei.

Vielmehr sei er erst durch Presseberichte darüber informiert worden, dass er jetzt durch die Satzung in seinem Eigentum beschränkt werde. Mit ihm ist die FDP aber der Meinung, dass ein solches Vorgehen sehr bürgerfeindlich ist, und dass er die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über sein Eigentum behalten müsse. Wenn man Steinhoff erhalten wolle, müsse man halt öfter das Landhaus aufsuchen und damit die wirtschaftliche Grundlage für eine Fortführung von Restaurant und Hotel schaffen, so die FDP.

(up)
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