Rheinberg Fachleute des Kreises informieren in Rheinberg über Betreuungsrecht

Rheinberg · Mitarbeiter der Betreuungsstelle des Kreises Wesel werden ab Montag, 3. April, regelmäßig in Rheinberg über Vorsorgevollmachten informieren.

Nach dem Betreuungsrecht für Erwachsene gilt der Grundsatz: "Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen eine Betreuungsperson." Oft wird davon ausgegangen, dass im Notfall der Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise die Kinder automatisch für den Betroffenen alle Rechtsgeschäfte regeln können. Eine automatische Vertretungsbefugnis - auch innerhalb der Familie - existiert ohne entsprechende Vorausverfügung jedoch nicht. Hat niemand im Voraus Vorsorge getroffen, muss das Amtsgericht ein Betreuungsverfahren einleiten. Es beteiligt die zuständige Betreuungsbehörde und entscheidet dann, ob und in welchem Umfang eine Betreuung nötig ist und wer als Betreuer eingesetzt wird.

Solch ein gerichtliches Betreuungsverfahren kann vermieden werden. Wie das geht, erklärt eben ein Mitarbeiter der Betreuungsstelle des Kreises jeweils am ersten Montag im Monat in der Zeit von 14 bis 16 Uhr an der Orsoyer Straße 18 in Rheinberg. Dabei sind auch Beglaubigungen von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gegen eine Gebühr von 10 Euro möglich.

Für Personen, die aufgrund einer körperlichen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, das Angebot zu nutzen, besteht nach Absprache auch die Möglichkeit eines Hausbesuches. Da die Mitarbeiter des Kreises Wesel sich Zeit für die Beratung nehmen möchten, ist es notwendig, vorab einen Termin unter Tel. 0281 2072448 zu vereinbaren. Das Beratungsangebot richtet sich speziell an Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rheinberg.

Mehr zum Thema unter www.kreis-wesel.de/de/themen/wie-kann-ich-vorsorgen/

(RP)
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