Schulpolitik in Alpen Ganztag in Alpen soll teurer werden

Alpen · Der Schulausschuss berät die vorgeschlagene Änderung der Elternfreibeträge.

 Die Gebührensatzung für den Offenen Ganztag in Alpen gilt seit 2006 und soll nun geändert werden.

Die Gebührensatzung für den Offenen Ganztag in Alpen gilt seit 2006 und soll nun geändert werden.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Die Verwaltung möchte das Defizit bei der Finanzierung der Offenen Ganztagsbetreuung (Ogata) an Grundschulen verringern und schlägt die Anhebung der Elternfreibeträge vor. Derzeit besuchen 100 Kinder den Ganztag, so die Verwaltung auf Nachfrage der Redaktion. Der Schulausschuss wird in seiner Sitzung am Dienstag, 29. Oktober, 17 Uhr, über die angestrebte Änderung der Gebührensatzung beraten. Vor allem Eltern mit hohen Einkommen sollen künftig mehr bezahlen.

Im zu Ende gegangenen Schuljahr 2018/19 hat die Gemeinde, so geht es aus der Sitzungsvorlage hervor, 286.000 Euro an Einnahmen kassiert – für alle angebotenen Betreuungsformen außerhalb des Unterrichts. Also auch die Einnahmen für die verlässliche Halbtagsschule sind darin enthalten. Hier sind die Gebühren bereits angepasst worden. Die Einnahmen kommen nur zum Teil von den Eltern. Auch das Land fördert. Den Einnahmen stehen Kosten von rund 410.000 Euro gegenüber. Unterm Strich steht ein Loch von rund 125.000 Euro, das aus dem Gemeindesäckel gestopft werden muss. Dieses Minus soll kleiner werden, indem die Elternbeiträge „angepasst“ werden. Bei der Neugestaltung der seit 13 Jahren unveränderten Satzung hat sich der Fachbereich Schule in den Nachbarkommunen umgehört.

Grundlage der Berechnung ist das jährliche Bruttoeinkommen. Die bislang sechs Einkommensstufen sind auf acht angewachsen. „Durch die zusätzlich eingeführten Beitragsstufen soll eine gewisse Sozialstaffelung erreicht werden“, heißt es in der Vorlage. Bislang endete die Einkommenstabelle bei 61.355 Euro. Wer darüber lag, musste den Höchstbetrag von 100 Euro pro Ogata-Platz zahlen – die Hälfte fürs zweite Kind der Familie.

Nun sind von 60.000 Euro Einkommen an – die Summen sind gerundet worden – 110 (55) Euro fällig. Darüber hinaus sind drei weitere Stufen eingeführt worden: 80.000, 100.000 und mehr als 100.000 Euro. Von einem sechsstelligen Einkommen an soll der seit August gesetzlich mögliche Höchstbetrag von 190 Euro fürs Kind verlangt werden.

Die bisher niedrigste Einkommensstufe (12.271 Euro) bleibt unberührt (20 Euro pro Kind). Bei steigendem Einkommen geht’s moderat nach oben (zehn bis 20 Euro). Ob und wie sich die Änderung auf der Einnahmeseite niederschlägt, vermag die Verwaltung nur „ansatzweise zu prognostizieren“. Erklärung: Die meisten Eltern, die den Höchstbetrag zahlen, hätten sich „eigenständig in die höchste Stufe gruppiert, ohne Einkommensnachweis“. Die neuen Gebühren sollen vom neuen Schuljahr an gelten.

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