Rheinberg Drogen am Steuer: Führerschein weg

Rheinberg · Richter hält Rheinberger (19) charakterlich nicht für geeignet, Auto zu fahren.

Erst wenige Tage hatte ein junger Rheinberger den Führerschein, schon wurde er unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt. Der Jugendrichter wollte der Forderung der Verteidigung nach einer milden Bestrafung nicht folgen: "Im Straßenverkehr trägt man eine besondere Verantwortung", belehrte er den 19-Jährigen.

Der Führerschein wurde entzogen. Der Jugendrichter folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft, die den Heranwachsenden für ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen hält.

Ob er bald wieder am Straßenverkehr teilnehmen darf, ist fraglich. Vor den Straßenverkehrsbehörden muss er wegen seines Drogenkonsums eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz MPU, im Volksmund auch Idiotentest genannt, fürchten. Der Richter ordnete zudem die Teilnahme an einem Verkehrserziehungskurs an. Die Verteidigung hatte plädiert, die Drogenfahrt mit einem Bußgeld zu ahnden und keine Sperre zu verhängen. Sein Mandant habe acht Monate auf den Führerschein verzichtet. Das sei Denkzettel genug. Zudem nehme er nachweislich keine Drogen mehr.

Dreh und Angelpunkt für die Beurteilung bei Fahrten unter Drogeneinfluss ist, ob Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden können. Die hatte der Anwalt verneint. Die Auffälligkeiten beim Führen des Wagens seien komplett auf seine Unerfahrenheit im Straßenverkehr und nicht auf den vorangegangenen Drogenkonsum zurückzuführen. Das sah das Gericht anders.

Es gehe um die Sicherheit im Straßenverkehr. Auch im Hinblick auf die Gleichbehandlung anderer Täter müsse man gerecht urteilen, argumentierte die Staatsanwaltschaft. Es gebe sogar gravierende Ausfallerscheinungen, die von Polizeibeamten bestätigt wurde. Der Beamte, der den Angeklagten und seinen Beifahrer in der Nacht im August auf der Annastraße angehalten hatte, konnte sich noch gut erinnern.

Der Wagen sei ihnen ohne Licht entgegengekommen. Trotz mehrerer Aufforderungen habe der Fahrer es nicht geschafft, den Wagen zum Stehen zu bringen. Auch Anweisungen habe der Angeklagte erst nach mehrfachen Wiederholungen verstanden. Aus dem Fenster sei den Beamten außerdem ein starker Marihuanageruch entgegengeschlagen. Daher habe er die Untersuchung veranlasst.

(bil)
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