Politik in Rheinberg Ausschuss verweigert Entlastung der Ex-DLB-Chefin

Rheinberg · Mit Berufung auf die Staatsanwaltschaft verweigert der DLB-Betriebsausschuss der ehemaligen Leiterin die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2019.

 Die DLB-Affäre ist noch nicht abgeschlossen: Der Betriebsausschuss verweigerte der Ex-Chefin die Entlastung – gegen die Stimmen der SPD.   

Die DLB-Affäre ist noch nicht abgeschlossen: Der Betriebsausschuss verweigerte der Ex-Chefin die Entlastung – gegen die Stimmen der SPD.   

Foto: Uwe Plien

Die Politik ist mit dem städtischen Dienstleistungsbetrieb ganz offensichtlich recht zufrieden. Auch mit den aktuellen wirtschaftlichen Zahlen. Für das erste Quartal meldet die städtische Tochter trotz schwieriger Rahmenbedingungen einen Gewinn von 143.000 Euro. Damit liegt der DLB mit einem Minus von 15.000 Euro nur leicht unter dem Ergebnis der ersten drei Monate des Vorjahres.

Nachfragen kamen im Betriebsausschuss wegen der Personalkostenerstattung in Höhe von 67.000 Euro durch die Arge. Die Grünen argwöhnten, dass an die im Schnitt zehn Leute, die durchschnittlich beim DLB wieder an den Arbeitsmarkt herangeführt werden sollen, Niedrigstlöhne gezahlt werden.

Diese Sorgen konnte die Betriebsführung aber schnell zerstreuen. Die von der Arge vermittelten Kräfte seien allesamt befristet eingestellt und würden entsprechend der Tätigkeit, in der sie eingesetzt würden, nach Tarif bezahlt. Für manche, so teilte die DLB-Führung mit, führe der Weg sogar in die Festanstellung, wenn es der Stellenplan hergebe und der Bewerber die Erwartungen während seiner Eingliederung in vollem Umfang erfüllt habe.

Anschließend wurde der Jahresabschluss 2019 vorgestellt, der einen Jahresgewinn von fast 30.000 Euro ausweist. Dennoch wurde den für das Geschäftsjahr Verantwortlichen mehrheitlich keine Entlastung erteilt.

Hintergrund sind die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die ehemalige Leiterin Rosemarie Kaltenbach, die wegen der DLB-Affäre zunächst freigestellt und im Dezember vom Rat abgewählt worden war. Mit Berufung auf die ermittelnde Staatsanwaltschaft geht man beim DLB davon aus, dass „in den Vorjahren wahrscheinlich Vorteilsnahmen stattgefunden haben“. Sollten die weiteren Ermittlungen dies nicht bestätigen, könnte die Entlastung später erfolgen, hieß es in der Entscheidungsvorlage.

Dem folgte die große Mehrheit im Betriebsausschuss. Lediglich die SPD-Vertreter sahen keine Veranlassung, die Entlastung zu verweigern.

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