Rheinberg Brandstifter soll in Psychiatrie untergebracht werden

Rheinberg/Moers · Ein 33-Jähriger hatte den Inhalt einer Mülltonne in Brand gesteckt und in der Garage eines Wohnhauses abgestellt. Er trug Munition bei sich.

 Ein Rheinberger stand in Moers vor Gericht.

Ein Rheinberger stand in Moers vor Gericht.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Als das Urteil fällt, kullert eine Träne über die Wange des Rheinbergers. Der 33-Jährige, der wegen versuchter schwerer Brandstiftung und Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt ist, soll in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Zum Tatzeitpunkt hatte er unter dem Schub einer psychischen Erkrankung gelitten und ist deshalb schuldunfähig. Sein Verteidiger forderte eine Bewährungsstrafe, die Richter Johannes Huismann in der auswärtigen Kammer des Landgerichts Kleve in Moers mit der Begründung ablehnte, dass der Angeklagte zu weiteren solcher Taten fähig und seine Drogenabhängigkeit noch nicht ausreichend behandelt worden sei.

Am Weihnachtsabend des 25. Dezembers 2017 hatte der Angeklagte unter Alkohol- und Drogeneinfluss zunächst im Garten seines Onkels randaliert. Als der bereits zum zweiten Mal die Polizei gerufen und ihn aufgefordert hatte, sein Grundstück zu verlassen, lief der Rheinberger weiter zum Nachbarhaus, stahl eine Mülltonne und warf alte Kleidung hinein. Schließlich schob er die Tonne in die angrenzende Garage und zündete den Inhalt mit einem Brandbeschleuniger an. Die Nachbarin, deren Schlafzimmer über der Garage liegt, bemerkte das Flackern des Feuers, bevor es sich auf das Gebäude ausbreiten konnte. Zunächst konnte sie den Lichtschein jedoch nicht einordnen und weckte ihre Mutter, die ein Fenster öffnete und Rauchgeruch bemerkte. „Polizei, Polizei“, rief sie, aus dem Fenster gelehnt, und sah den Angeklagten über die Außentreppe des Balkons auf sie zukommen. „Ich höre immer nur Polizei – ich würde lieber mal die Feuerwehr rufen“, soll er geantwortet haben. Dann sei er geflüchtet, und die Tochter der Nachbarin folgte seinem Rat.

Als der 33-Jährige noch in derselben Nacht festgenommen wurde, fand die Polizei bei ihm zwei scharfe Patronen des Kalibers 9 Millimeter. Angeblich habe der Angeklagte diese in seinem Briefkasten gefunden und soll sich bedroht gefühlt haben. Da er sich zum Zeitpunkt der Festnahme in einem psychotischen Zustand befand, war es für die Beamten schwierig, seine Geschichte einzuordnen. Er habe auch über Außerirdische gesprochen, berichtete ein Polizeioberkommissar im Zeugenstand. Seine psychische Erkrankung, der Drogenkonsum, die Alkoholabhängigkeit – diese Faktoren hatten wohl dazu geführt, dass der Angeklagte sich Schritt für Schritt in eine soziale Isolation begab. Seine Freundin, schwanger mit seiner Tochter, hatte ihn vor die Tür gesetzt. Die Familie seines Onkels, bei der er seine Jugend verbracht hatte, wollte ihm nicht mehr helfen. Zu oft habe der Neffe sie hintergangen, sagte der Onkel.

Im psychiatrischen Krankenhaus soll auch die Drogensucht des Angeklagten therapiert werden.

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