Pandemie und Kirche St. Ulrich lockert die Regeln zum Corona-Schutz

Alpen · Die Pfarrgemeinde St. Ulrich setzt vom 1. November an auf die 3 G-Regel für den Aufenthalt in Kirchen und Pfarrheimen. Die Einhaltung wird überprüft.

 In der Kirche St. Ulrich dürfen wieder mehr Menschen am Gottesdienst teilnehmen.

In der Kirche St. Ulrich dürfen wieder mehr Menschen am Gottesdienst teilnehmen.

Foto: Fischer, Armin (arfi)/Fischer, Armin (afi)

Die Kirchengemeinde St. Ulrich hat ihre Regeln im Kampf gegen das Coronavirus ein wenig gelockert. Das Arbeitsgremium Covid 19 hat mit dem Seelsorge-Teams entschieden, dass vom 1. November an alle Gottesdienste zum Sonntag unter Einhaltung der 3 G-Regel gefeiert werden. Damit dürfen Gottesdienste wieder in größerer Gemeinschaft ohne Abstandsregeln und Personenbegrenzungen gefeiert werden.

 Gottesdienstteilnehmenden werden am Eingang von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern um eine Nachweis gebeten, dass sie geimpft, genesen oder gestestet sind. Der Schnelltest darf nicht älter als sechs Stunden sein. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten als getestet.

Der Mindestabstand wird weiter empfohlen. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes bleibt Pflicht. Um auch denen, die 3 G nicht einhalten können, die Möglichkeit zu gegen, an Gottesdiensten teilzunehmen, werden alle Werktagsgottesdienste und die Eucharistiefeier am Sonntag um 8 Uhr in St. Ulrich unter den bisherigen Vorgaben abgehalten. Der Mindestabstand beträgt 1,5 Meter. Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt: St. Mariä Himmelfahrt Ginderich (35 Personen), St. Nikolaus Veen (28), St. Peter Büderich (60), St. Ulrich Alpen (80), St. Vinzenz Bönninghardt (16) und St. Walburgis Menzelen (37).

30 Minuten vor Gottesdienstbeginn ist der Eintritt in die Kirche möglich. Sitzplätze sind markiert. Familien und in häuslicher Gemeinschaft Lebende dürfen zusammen sitzen. Ein Ordnungsdienst sorgt für die Einhaltung der Regel. Auch Taufen, Hochzeiten, Ehejubiläen und Seelenämter können unter Beachtung der maximalen Besucherzahlen in den Kirchen gefeiert werden. Um die Zahl der Mitfeiernden zu vergrößern, muss im Gottesdienst die 3 G-Regel eingehalten werden.

Alle Zusammenkünfte können in den Pfarrheimen stattfinden, wenn von den Verantwortlichen der Immunisierungsstatus kontrolliert wird. Geimpften, genesenen und getesteten Personen ist der Aufenthalt in den Pfarrheimen in vollem Umfang möglich. Der Schnelltest darf nicht älter als 48 Stunden sein. Sollten Nachweise nicht erbracht werden, stehen die Pfarrheime nur eingeschränkt offen. Bewirtung kann unter Einhaltung der Hygieneregeln erfolgen.

Wenn alle Chormitglieder geimpft, getestet oder genesen sind, können Proben ohne Abstand in den Pfarrheimen oder Kirchen stattfinden. Der Nachweis wird über die Chorleiter kontrolliert.

 Das nächste Treffen des Arbeitsgremiums Covid 19 und des Seelsorgeteams ist für den 13. Dezember geplant.

(bp)
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