Rheinberg Chancenlos vor NRW-Gerichten

Rheinberg · Anwalt rät der Stadt von weiteren Prozessen gegen Sonderbetriebspläne des Bergwerk West ab – will Rheinberg aber behilflich sein beim Berufungsverfahren gegen die bisherigen Urteile des OVG Münster.

Die Juristensprache ist nicht gerade das schnörkelloseste Deutsch. Das, was der Anwalt der Stadt Rheinberg der Kommune in Sachen Bergbau-Klagen mitteilt, lässt sich dabei so problemlos in Alltagsworte packen: Vor einem nordrhein-westfälischen Gericht wird die Stadt niemals gegen das Bergwerk West ankommen. Und deshalb rät die Kanzlei von jeglichen weiteren rechtlichen Verfahren gegen die DSK ab

Damit sind freilich nur neue Klagen gegen neue Sonderbetriebspläne gemeint. Bei der Herbeiführung einer Zustimmung für ein Revisionsverfahren will der Jurist gerne behilflich sein. Das würde dann beim Bundesverwaltungsgericht verhandelt und – vorausgesetzt die Rheinberger kommen in Leipzig mit ihrer Argumentation zum Zuge – Urteile des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster zum Rahmen- bzw. Sonderbetriebsplan für das Bergwerk West kassieren. Dabei hatte das OVG darauf abgestellt, dass die Stadt mit ihren Einwendungen ausgeschlossen und in ihren Rechten nicht verletzt sei, da ein Abwehrrecht nur gegen erhebliche Beeinträchtigungen gemeindlicher Einrichtung besteht.

Eine mögliche erhebliche Beeinträchtigung gemeindlicher Einrichtungen wird vom OVG u.a. deshalb nicht gesehen, weil bislang entsprechende Schäden nicht zu erkennen sind. Für den Fall, dass diese dennoch eintreten, sei der DSK aufgegeben sei, die Benutzbarkeit aller öffentlichen und kirchlichen Einrichtungen im Bereich bergbaulicher Einwirkungen zu gewährleisten. Eine Argumentation, die in Rheinberg zum Beispiel angesichts des beim folgenreichen Starkregen vom 4. August deutlich gewordenen Ausfallrisikos von Pumpanlagen äußerst skeptisch aufgenommen wird.

(RP)
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