Rheinberg CDU: Heckers Vorschlag nicht realisierbar

Rheinberg · Mit Befremden habe er als Vorsitzender der CDU-Fraktion die "sachfremden Vorschläge" von Ratsmitglied Ulrich Hecker (RP berichtete) zur Kenntnis genommen, schreibt Erich Weisser. Eine "planungsbegleitende Arbeitsgruppe" ist im Baurecht nicht vorgesehen. Weisser: "Die Forderung von Herrn Hecker weckt bei den Betroffenen Hoffnungen, die sich rechtlich fundiert so nicht realisieren lassen. Darüber hinaus ist Herrn Hecker bekannt, dass sich der Bauherrenvertreter wegen der baurechtlichen Vorgaben Einmischungen in seine Planung verbeten hat."

Das, so Weissers Vermutung, könne auch der Grund sein, warum Bürgermeister Frank Tatzel oder ein anderer Vertreter der Verwaltung bis heute dazu noch nicht geäußert hat. Weisser weist daraufhin, dass die Awo das zur Rede stehende Grundstück rechtmäßig als Baugrundstück erworben habe; es ist unter Berücksichtigung der Regelungen des § 34 Baugesetzes bebaubar. "Berücksichtigt werden müssen baurechtliche, ökologische und denkmalrechtliche Belange. Weiterhin muss sich das zu errichtende Objekt in die vorhandene Bebauung einfügen", so der Fraktionsvorsitzende. "Art und Umfang der Planung liegen ausschließlich beim Erwerber beziehungsweise bei seinen Architekten. Eine begleitende Planung durch den Rat oder den Bauausschuss ist baurechtlich nicht möglich. Allerdings hat der Bauausschuss die Möglichkeit, den Verwaltungsvorgang vor Entscheidung nochmals zur Erörterung an sich zu ziehen. Einen entsprechenden Antrag hat die Vorsitzende des Ausschusses, Angelika Sand, auf meine Bitte hin beim zuständigen Dezernenten, Herrn Paus, gestellt und die Zusage erhalten, dass er antragsgemäß verfahren wird." Sollte danach eine Verwaltungsentscheidung ergehen, mit der die betroffenen Anwohner nicht "leben" können, bleibt nur die Klage vor dem Verwaltungsgericht.

(RP)
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