Wirtschaftsstandort Alpen/Rheinberg/Xanten Der Salzbergbau wirkt ewig nach

Kreis Wesel · Die Bürgerinitiative Salzbergbaugeschädigter bekräftigt im Weseler Kreishaus ihre Forderung nach einer Erfassungsstelle und hofft auf die Solidarität in den Rathäusern.

 Die Schäden im Boden der Kirche St. Peter in Büderich werden dem Konto des Salzbergbaus zugerechnet (Archiv).

Die Schäden im Boden der Kirche St. Peter in Büderich werden dem Konto des Salzbergbaus zugerechnet (Archiv).

Foto: Ekkehart Malz

Der Vorstand der Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten hat jetzt im Umweltausschuss des Kreises Wesel seine Forderung nach einer Erfassungsstelle für Schäden argumentativ untermauert. Dafür gab’s aus der Politik grundsätzliche Zustimmung. Nur wo diese Stelle angesiedelt werden soll, ist offen. Die Grünen halten das Kreishaus für naheliegend, die CDU dagegen hält eher die Bezirksregierung für die richtige Adresse. Die Kreisverwaltung erhielt vom Ausschuss den Auftrag, beide Optionen zu prüfen. Außerdem soll der Kreis Kontakt zu den Rathäusern aufnehmen, um den Forderungen der Initiative durch geschlossenes Agieren der Region mehr Nachdruck zu verleihen.

Die Kreisverwaltung machte deutlich, dass sie die Schäden zwar entgegennehmen könne, aber eine Bewertung sei ihr nicht möglich. Auch als Mittler im Streitfall komme die Kreisverwaltung nicht infrage, so dass Schäden auch den Bergbauunternehmen gemeldet werden müssten.

Diese wiederum werden von der Politik aufgefordert, sich einer Schlichtungsstelle anzuschließen, die im Schadensfall den Ausgleich der Interessen regeln soll. Sinnvoll sei ein ähliches Konstrukt wie die RAG-Stiftung im Kohlebergbau, in der Rückstellungen auch im Insolvenzfall öffentlich-rechtlich kontrolliert gesichert werden können.

Bisher, so die Bürgerinitiative, sei es weiter so, dass Betroffene im Schadensfall mit ihren Ansprüchen den Unternehmen allein gegenüberstünden und hohe Gutachterkosten stemmen müssten, um ihre Rechte durchzusetzen. Und: Salzbergbauschäden könnten sich erst in Jahrzehnten zeigen. Senkungsprozesse könnten bis zu 200 Jahre anhalten. Daher gehe es auch um eine klare Regelung sogenannter Ewigkeitsschäden.

Die Frage sei, wer für Schäden aufkomme, die sich erst in 50 oder 100 Jahren zeigen. Dann könnten die verursachenden Firmen schon längst Geschichte sein. Die Initiative schlägt einen nachhaltigen Fonds vor, um außerhalb des betrieblichen Vermögens Probleme langfristig zu lösen. Bislang gelte im Bergrecht eine Verjährungsfrist analog zum Kohlebergbau von 30 Jahren. Viel zu kurz, meinen die Bürgervertreter.

Der Resolutionsentwurf, den die Bürgerinitiative Salzbergbaugeschädigter in den Kreistag und in die Räte einbringen möchte, ist am Freitag, 11. Juni, um 20.04 Uhr auch Thema in der Bürgerfunksendung auf Radio KW.

(bp)
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