Rheinberg Bewährungsstrafen für volltrunkene Schläger

Rheinberg · Im Alkoholrausch schlugen und traten zwei Männer in Ossenberg auf einen anderen Mann ein. Er erlitt zahlreiche Verletzungen und verlor das Bewusstsein. Vor dem Rheinberger Amtsgericht schwiegen die Täter zunächst zu den Vorwürfen.

Nach mehreren Zeugenaussagen und auf wiederholtes Nachfragen gaben sie schließlich an, sich an die Nacht im Mai vergangenen Jahres kaum erinnern zu können.

Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Gericht die Männer zu sechs Monaten Haft auf Bewährung. Beide müssen dem Geschädigten ein Schmerzensgeld von 750 Euro zahlen. Der Geschädigte hatte die beiden dabei beobachtet, dass sie in Ossenberg Außenspiegel vom Auto abtraten, gab er an. Als er sie aufforderte, dies zu lassen, seien sie auf ihn losgegangen. Einer hätte geschubst und ihn in den Schwitzkasten genommen. Der andere habe getreten.

Es habe auch Tritte gegen den Kopf gegeben, von denen er bewusstlos geworden sei. Er erlitt zahlreiche Rippenprellungen, das Gesicht war angeschwollen. Vier Monate lang konnte er nicht arbeiten. Zeugen berichteten, dass sie durch die lauten Schreie der Begleiterinnen der Angeklagten auf das Geschehen aufmerksam wurden. "Sie müssen sich der Verantwortung stellen, die Tritte gegen den Kopf hätten ihn töten können." mahnte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft die beiden Angeklagten, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. "Wir wissen ja definitiv, dass sie für die Verletzungen verantwortlich sind".

Dass die Beweislage gegen sie spricht, sahen die Rheinberger schließlich ein. Sie würden es ja gerne zugeben, könnten sich aber beim besten Willen nicht erinnern, was geschehen war. Die Erklärung für ihren Gedächtnisverlust folgte prompt: sie hatten gemeinsam eine Flasche Absinth geleert, dazu noch Bier und Schnaps getrunken. Sie versicherten, dass sie die Tat bedauern und bereit sind, ein Schmerzensgeld zu zahlen.

Das Gericht hielt den beiden Angeklagten zugute, dass sie nicht "die typischen Schläger" sind. Es sei zu erwarten, dass so etwas nicht wieder vorkomme.

(bil)
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