Rheinberg Awo-Pläne am Pulverturm "denkmalrechtlich nicht erlaubt"

Rheinberg · Vor einem Vierteljahr hat Bürgermeister Frank Tatzel, dem Rat der CDU und der Grünen folgend, im Konflikt um die Awo-Pläne rund um den Pulverturm ein zweites Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das liegt inzwischen vor und taugt den Akteuren letztlich vor allem noch als Beleg dafür, dass das Honorar für den Münsteraner Fachanwalt Dr. Jost Hüttenbrink "nicht zum Fenster herausgeworfen worden ist", wie CDU-Fraktionschef Erich Weisser und Bürgermeister Frank Tatzel gestern übereinstimmend sagten.

Denn die Wirklichkeit hat die juristische Betrachtung längst eingeholt. Die Awo hat bekanntlich ihre Baupläne im historischen Stadtkern begraben und ist fristgerecht von ihrem Kaufvertrag zurückgetreten (RP berichtete ausführlich).

Hüttenbrink kommt in dem 23-seitigen Gutachten zu einem anderen Ergebnis als sein Düsseldorfer Kollege Christof Blömer. Der hatte dem Rat in einer Sondersitzung Mitte Juni dargelegt, dass der Awo, anders als es das Amt für Denkmalpflege sah, der "Anspruch auf Baugenehmigung" nicht zu verwehren sei. Der Münsteraner Anwalt kommt nun unterm Strich zu der gegenteiligen Auffassung, dass "die denkmalrechtliche Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz nicht erteilt werden kann".

CDU-Fraktionschef Weisser sieht sich durch das Münsteraner Gutachten bestätigt. Er hatte in einer Sitzungsunterbrechung im Sommer Michaela Tervoort von der Bürgerinitiative mit der Zusage überzeugt, nach Möglichkeit ein zweites Rechtsgutachten einzuholen, die Petition gegen die Bebauung am Pulverturm zurückzuziehen.

Für Bürgermeister Tatzel liefert die Münsteraner Sicht "wichtige Erkenntnisse für die Zukunft" im Herzen der Stadt. Sein Fazit: "Das Geld für das Zweitgutachten ist nicht für die Katz'."

(bp)
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