Rheinberg Ausschuss empört über Genehmigung

Rheinberg · Gasgewinnung unter Rheinberg: Bezirksregierung Arnsberg setzt sich über Stellungnahme der Stadt hinweg.

Empörung herrschte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt über ein Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg. Darin wird der Stadt Rheinberg mitgeteilt, dass die für bergbaurechtliche Angelegenheiten in Nordrhein-Westfalen zuständige Landesbehörde der PVG GmbH als Antragstellerin die Erlaubnis erteilt hat, im Feld "BarbaraGas" zu gewerblichen Zwecken nach Kohlenwasserstoffen zu suchen. Das bedeutet: Das Gas wird ähnlich wie beim Fracking aus Gesteinsschichten herausgelöst. Ein umstrittenes Verfahren.

Betroffen ist auch das Rheinberger Stadtgebiet. Der Rat hatte in seiner Dezember-Sitzung eine ablehnende Stellungnahme verabschiedet. Die darin aufgeführten Argumente akzeptierte die Behörde allerdings nicht. Die Art und Weise, wie das geschieht, brachte die Fraktionen auf die Palme. "Wir fühlen uns von der Bezirksregierung an der Nase herumgeführt", schimpfte Simon Thölke (Bündnis 90/Die Grünen), dessen Fraktion einen Antrag einreichte. Die Forderungen der Grünen: Die Stadt soll einen Rechtsanwalt mit einer juristischen Vorprüfung beauftragen. So soll herausgefunden werden, ob eine Klage gegen die Entscheidung Aussicht auf Erfolg hat oder nicht. Falls, ja, solle der Anwalt eine entsprechende Klage einleiten. Desweiteren schlagen die Grünen vor, die ebenfalls von den Plänen der PVG GmbH betroffenen Nachbarkommunen Alpen, Issum und Kamp-Linfort von den Plänen in Kenntnis zu setzen und sie einzuladen, sich einer Klage anzuschließen. Mit diesem Vorschlag hatten die Grünen die SPD auf ihrer Seite. "Wenn die Bezirksregierung nicht von ihren Positionen abrückt, sollten wir über eine öffentliche Veranstaltung dazu zusammen mit den Nachbarkommunen und der Bezirksregierung nachdenken", sagte Sozialdemokrat Peter Tullius. Und man müsse ernsthaft über eine Klage nachdenken. Für die CDU sagte Sabine Kaußen, das Schreiben der Arnsberger sei frustrierend, komme aber nicht überraschend. "Wie kann man juristisch dagegen vorgehen?", fragte sie. "Muss man gegen jeden Rahmenbetriebsplan klagen?"

Das sei alles noch nicht klar, meinte der Technische Beigeordnete Dieter Paus, der das Schreiben der Bezirksregierung vorsichtig als "rudimentär" bezeichnete. Er empfahl dem Ausschuss, einen Beschluss zu fassen, damit die Stadt vorsorglich Klage einreichen könne. Das sei wichtig, weil es auch um Fristen gehe. Paus: "Dann stellt sich auch heraus, ob die Stadt klageberechtigt ist oder nicht." Die Stadt könne dann in Ruhe prüfen, ob eine Klage Erfolgschancen habe.

Rainer Mull (FDP) verwies darauf, dass man gegen die Ruhrkohle erfolglos geklagt habe, und empfahl, keinen externen Rechtsbeistand zu nehmen, sondern auf die Kommunalverbände zurückzugreifen. Für die Linken meine Andreas Imhof, dass man grundsätzlich dafür sei, Bodenschätze zu verwerten. "Aber die Bezirksregierung hat hier in altpreußischer Manier eine Genehmigung erteilt - das geht gar nicht."

Der Ausschuss verfuhr wie vorgeschlagen, so dass nun ein Klageverfahren geprüft wird.

(up)
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