Nordwestbahn streicht erneut Züge Ausfall der RB 31 – diese Rechte haben Bahnkunden

Rheinberg · Die Nordwestbahn streicht am Mittwoch mehrere Verbindungen zwischen Xanten, Moers und Duisburg. Das kündigte das Unternehmen an. Welche Rechte haben Kunden?

 Der Niederrheiner im Bahnhof Xanten (Archiv).

Der Niederrheiner im Bahnhof Xanten (Archiv).

Foto: RP/Markus Werning

Zwischen Xanten und Duisburg fallen am Mittwoch mehrere Züge der Nordwestbahn aus. Wie das Unternehmen auf seiner Homepage schreibt, sind bis zum Nachmittag sieben Verbindungen der Regionalbahn (RB) 31 betroffen. Demnach fährt der Niederrheiner einmal nicht von Xanten nach Moers und sechsmal nicht zwischen Duisburg und Moers. Konkret geht es um diese Züge:

  • NWB 75089 um 06:21 Uhr von Xanten nach Moers.
  • NWB 75136 um 07:43 Uhr von Duisburg Hbf nach Moers.
  • NWB 75133 um 08:57 Uhr von Moers nach Duisburg Hbf.
  • NWB 75140 um 09:43 Uhr von Duisburg Hbf nach Moers.
  • NWB 75137 um 10:57 Uhr von Moers nach Duisburg Hbf.
  • NWB 75144 um 11:43 Uhr von Duisburg Hbf nach Moers.
  • NWB 75145 um 14:57 Uhr von Moers nach Duisburg Hbf.

Die Nordwestbahn erklärt den Ausfall mit „betrieblichen Gründen“. Einen Ersatzverkehr gebe es nicht, teilte sie weiter mit. Fahrgäste sollten nachfolgende Züge nehmen. In den vergangenen Tagen waren bereits mehrere Züge ausgefallen, weil das Unternehmen mit einem hohen Krankenstand unter den Lokführern zu kämpfen hatte. Aktuelle Verkehrsmeldungen veröffentlicht das Unternehmen auf seiner Homepage.

Welche Rechte haben Kunden, wenn ein Zug ausfällt? Viele Fahrgäste vermissen einen Hinweis der Bahnbetreiber darauf, dass die Passagiere auch eine Alternative haben, jedenfalls wenn sie mit Fahrkarten zum Verbundtarif oder zum NRW-Tarif unterwegs sind. Dann greift die NRW-Mobilitätsgarantie. Wer sich an deren Spielregeln hält, darf sich in vielen Fällen sogar eine Taxifahrt auf Kosten der Verkehrsunternehmen gönnen.

Was beachtet werden muss, ist in einem Faltblatt erklärt. Das sollten sich gerade die Fahrgäste der RB 31 gut durchlesen, um zu klären, ob die verbraucherfreundlichen Vorschriften in ihrem Fall passen. Kernaussage: „Mit der Mobilitätsgarantie NRW kommen Sie garantiert ans Ziel. Denn bei Abfahrtsverspätungen ab 20 Minuten können Sie für Ihre Fahrt einen Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) nutzen oder ein Taxi zum Ziel nehmen.“ Weiter geht es mit wichtigen Details: „Die Voraussetzungen für eine Kostenerstattung sind: Das von Ihnen gewünschte Nahverkehrsmittel fährt 20 Minuten oder später an der Abfahrtshaltestelle ab als im Fahrplan angegeben oder fällt aus – dann werden tagsüber (5 bis 20 Uhr) bis zu 25 Euro pro Person und abends (20 bis 5 Uhr) bis zu 50 Euro pro Person erstattet.“

Beispiele in der Broschüre dienen zum weiteren Verständnis. Fall A: „Holger L. möchte Freitagnacht mit seiner Frau um 23 Uhr von Euskirchen nach Köln fahren. Der Zug hat jedoch eine Verspätung von 40 Minuten. Sie nehmen daher für die Heimreise ein Taxi. Beide können jeweils einen Erstattungsantrag mit anteiliger Taxiquittung bei dem Verkehrsunternehmen einreichen und eine Kostenerstattung von bis zu 50 Euro pro Person beantragen.“ Bei einer Fahrt von Duisburg nach Rheinberg oder Moers nach Xanten würde das ebenso gelten.

Anders sieht es im Fall B aus: „Nina K. möchte von Soest nach Münster reisen. Ihre Regionalbahn fährt pünktlich los, kommt jedoch aufgrund von Bauarbeiten an der Strecke 10 Minuten später am Umsteigebahnhof in Hamm an, sodass sie den geplanten Anschlusszug nach Münster verpasst. Sie hat keine Erstattungsansprüche und muss auf den nächsten Nahverkehrszug warten.“ Wer auf Nummer sicher gehen und prüfen will, ob und wie ihm die Mobilitätsgarantie NRW helfen kann, bekommt in der Broschüre, telefonisch (01806 504030) und auch im Internet (www.mobigarantie-nrw.de) Informationen beispielsweise zu Ausnahmen (Streik, Unwetter, Naturgewalten, Bombendrohungen, verpasste Anschlüsse wegen unterwegs „eingesammelter“ Verspätungen). Oft genug wird allerdings auch eine so verbraucherfreundliche Regelung wie die Mobilitätsgarantie vom Nahverkehrs-Alltag ausgebremst. Da droht beispielsweise die Anzeige am Rheinberger Bahnhof für die Fahrt Richtung Duisburg anfangs „wenige Minuten“ Verzögerung an. Daraus werden dann 10, 20 oder gar 25 Minuten. Wer mag nun entscheiden, wann es Zeit zum Bestellen eines Taxis ist, für das der Bahnbetreiber sein Portemonnaie öffnen müsste.

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