Rheinberg Anwohner kämpfen für Budberger Eiche

Rheinberg · Stadt will den Baum - Stammumfang drei Meter - fällen, weil er mitten auf einem Grundstück steht. Ein Planungsfehler?

 Anwohnerin Ute Kleintges (rechts) misst den Stammumfang der Budberger Eiche. Ebenso wie ihre Nachbarn Ingrid und Rainer Holthaus hält sie es für einen Planungsfehler, dass der Baum gefällt werden soll.

Anwohnerin Ute Kleintges (rechts) misst den Stammumfang der Budberger Eiche. Ebenso wie ihre Nachbarn Ingrid und Rainer Holthaus hält sie es für einen Planungsfehler, dass der Baum gefällt werden soll.

Foto: Armin Fischer

Ute Kleintges aus Budberg hat im vergangenen August die Zeitungsberichte über den Info-Abend der Rheinberger SPD im Gasthaus Steinhoff verfolgt. Damals ging es um das Neubaugebiet an der Rheinberger Straße. Inzwischen sind die Arbeiten dort weit gediehen, die Infrastruktur ist geschaffen, die Kanalrohre sind verlegt, die Straßen vorbereitet.

Bei Steinhoff ging es auch um die Frage, wie viele Bäume für das Baugebiet gefällt werden müssen. "Und ob man sich darauf verlassen kann, dass zu den bereits gefällten Bäumen keine mehr dazu kommen", so Ute Kleintges. "Die eindeutige Antwort des Verantwortlichen lautete damals: Ja, die Flächen wären jetzt so hergerichtet, dass gebaut werden kann. Das stellt sich jetzt im Nachhinein als Unwahrheit heraus."

Denn eine große Eiche (die bereits in einem Meter Stammhöhe einen Umfang von 2,97 Meter hat) trage seit kurzem einen roten Punkt. Auf Nachfrage bei der Stadt sei ihr mitgeteilt worden, dass man den vorhandenen Baumbestand im Neubaugebiet weitmöglichst schonen wolle. Deshalb seien vor Beginn der Bauarbeiten nur jene Bäume entfernt worden, die offensichtlich direkt im Bereich der Straßen- und Kanalbauarbeiten standen.

Nach der endgültigen Festlegung der Grundstücksflächen habe sich aber gezeigt, das ein weiterer Baum gefällt werden müsse. Der ist nun markiert worden. An drei weiteren Bäumen müssten Pflegeschnitte vorgenommen werden. Baumfäll-Aktion und Schneidearbeiten werden bis zum Beginn der Schonzeit am 28. Februar durchgeführt.

"So ein Ende hat die schöne Eiche wirklich nicht verdient", sagt Ute Kleintges, die einige Nachbarn auf ihrer Seite hat. "Was lehrt mich das Ganze als Bürger?", fragt sie. "Glaube nie, was auf Infoveranstaltung gesagt wird. Und glaube nicht, was auf Bebauungsplänen eingezeichnet ist. Auf meiner Kopie des Bebauungsplanes - das kann sich übrigens auch jeder im Internet anschauen - sind alle Bäume in Form von Kreisen eingezeichnet, auch die alte Eiche. Und die Planlegende erklärt: Kreis bedeutet Erhalt von Bäumen. Und jetzt plötzlich steht eine alte Eiche mitten im Baufenster."

Seltsam findet Ute Kleintges, dass sich die Stadt selbst eine Fällgenehmigung für einen Baum ausstellt, der auf ihrem Grundstück steht. Ute Kleintges, die selbst an der Dresdener Straße wohnt, ist nicht untätig geblieben: "Ich habe das Umwelttelefon der Bezirksregierung angemailt und auf diesen Fall hingewiesen", sagt sie. "Die Behörde will jetzt den Landrat des Kreises Wesel informieren, damit er sich der Sache annimmt." Für sie ist das Ganze ein Planungsfehler: "Die Kaufinteressenten konnten sich doch schon lange für die Grundstücke vormerken; warum merkt man das erst jetzt, dass auf einem Grundstück ein Baum im Wege steht? Kein Käufer wird gezwungen, das Grundstück zu kaufen. Und wer schützt eigentlich die restlichen Bäume, die angeblich beschnitten werden sollen, aber stehenbleiben dürfen? Was passiert denn, wenn die Grundstücke auch keinen Käufer finden, beziehungsweise der neue Eigentümer sie weghaben möchte? Werden die dann auch einfach gefällt?"

Dieter Paus, Technischer Beigeordneter der Stadt, kann sich an die Zusagen erinnern, die in der SPD-Versammlung (an der er selbst nicht teilgenommen hat) erinnern. "Dass auch eine Eiche gefällt werden muss, war damals tatsächlich noch nicht abzusehen", sagt er. Der Baum stehe mitten auf einem Grundstück, das der Stadt gehöre und mit Baum nicht zu verkaufen wäre. Ließe man es unbebaut, wäre der finanzielle Schaden für die Stadt beträchtlich.

Dass die Stadtverwaltung sich selbst eine Fällgenehmigung ausstelle, sei nicht ungewöhnlich. Die Stadt stelle sich schließlich auch selbst Baugenehmigungen aus. Paus schiebt Spekulationen einen Riegel vor: "Für uns gelten die gleichen Auflagen wie für jeden anderen. Wir können nicht machen, was wir wollen." So sei eine Artenschutzprüfung vorgenommen worden. Tatsächlich stehe der Baum in der Liste der erhaltenswerten Bäume. Wenn er nun gefällt werde, müsse die Stadt als Ersatzmaßnahme vier neue Bäume an anderer Stelle pflanzen.

(up)
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