Konflikt nach Sanierung Der Anlieger-Ärger am Annaberg hält an

Nach der Sanierung sind jetzt die Gebührenbescheide raus. Die Anwohner wollen sich rechtlich wehren und formieren sich. Doch die Zeit drängt.

 Anlieger sind mit den Abrechnungen zur Straßensanierung nicht einverstanden (v.l.): Peter Obel, Werner Seyfried, Renate Kruska, Marion Obel, Wolfgang Detert, Sandra Tappe, Sandra Neumeier Brigitte und Heinrich Witzer.

Anlieger sind mit den Abrechnungen zur Straßensanierung nicht einverstanden (v.l.): Peter Obel, Werner Seyfried, Renate Kruska, Marion Obel, Wolfgang Detert, Sandra Tappe, Sandra Neumeier Brigitte und Heinrich Witzer.

Foto: Fischer, Armin (arfi)

Es sieht aufgeräumt aus auf dem Annaberg. Wer auf der Schützenstraße den Fasanenweg passiert hat, verlässt die Ruckelpiste und fährt von nun an über glatten, dunklen Asphalt. Doch der schöne Schein trügt. Es brodelt im Wohngebiet. Über Jahre haben die Anwohner mit einer Baustelle gelebt, haben Staub geschluckt und Lärm ertragen. Der Kanal ist erneuert worden und die Straßen wurden saniert. Die Bautrupps sind längst abgezogen. Nun ist ihnen neuer Ärger ins Haus geflattert. Die Stadt hat den Anliegern die Rechnung geschickt – nicht allen, aber vielen.

Nur für die Sanierung der Straße sollen sie zahlen, den Kanal zahlt die RAG. Denn der Kohlebergbau hat für die Schäden an der Kanalisation die Verantwortung übernommen. Doch für die kaputte Fahrbahn nicht. Das sehen die Anwohner nicht ein. Sie wollen, dass die RAG auch dafür in die Pflicht genommen wird. Das wollen sie nun mit Hilfe eines Anwaltes durchsetzen.

Die Zeit drängt. Die Gebührenbescheide sind Ende September raus. Die Widerspruchsfrist endet am 19. Oktober, so Peter Obel und Werner Seyfried, die den Bürgerprotest an der Schützenstraße und ihren Ästen anführen. Sie haben Kontakt zu einem Verwaltungsjuristen aufgenommen, der bereit wäre, das Widerspruchsverfahren für die Anlieger zu führen. Ziel, so Seyfried, sei „ein Musterverfahren im Auftrag der Grundstückseigentümer“, die zwischen 500 und 2000 Euro an die Stadt zahlen sollen. Die Anwaltskosten lägen bei einem Streitwert von rund 50.000 Euro bei knapp 5000 Euro. Dieser Betrag würde entsprechend der Höhe des jeweiligen Beitragsbescheids unter allen aufgeteilt, die sich der Klage anschließen möchten. „Je mehr mitmachen, desto geringer die Last und das Risiko für den einzelnen“, so Seyfried. „Leider haben wir keinen Überblick darüber, wer einen Gebührenbescheid bekommen hat.“ Daher appellieren die Vorkämpfer an alle auf dem Annaberg, die den eingeschlagenen Rechtsweg mitgehen möchten, sich möglichst schnell zu melden, mit Namen, Eingangsdatum des Bescheides und Angabe über die Höhe des geforderten Beitrages.

 Dieter Paus, Erster Beigeordneter der Stadt, hat Verständnis für die Annaberger. „Es ist legitim, sich in rechtlichen Fragen Beistand zu holen“, sagt er. „Aber wir müssen so handeln. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet.“ Paus bestätigt, dass die Gebührenbescheide verschickt worden seien, nachdem die Anhörung im Sommer stattgefunden habe. Was bevorstehende Entscheidungen des Landtags angehe, wisse er nicht, was zu erwarten sei. „Wir kennen das neue Gesetz nicht.“ Selbst wenn es rückwirkend zum 1. Januar 2018 wirksam werde, so greife es am Annaberg nicht, denkt Paus. Dort sei schon vorher mit der Sanierung begonnen worden. Daher müssten die Anlieger aller Voraussicht nach zahlen.

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