Online-Händler kontrollierte Sicherheitsabstände Gericht gibt Amazon-Betriebsrat recht

Rheinberg · Der Betriebsrat von Amazon hat in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Wesel gegen das Logistikunternehmen eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung erwirkt. Die Mitbestimmungsrechte seien verletzt worden. Dies teilte das Arbeitsgericht Wesel mit.

 Blick auf die Packstationen bei Amazon in Rheinberg.

Blick auf die Packstationen bei Amazon in Rheinberg.

Foto: Christoph Reichwein

Amazon habe anhand von Bildaufnahmen der Arbeitnehmer die Einhaltung der im Rahmen der Corona-Pandemie empfohlenen Sicherheitsabstände von mindestens zwei Metern im Betrieb kontrolliert, heißt es. Das Gericht: „Dazu verwendet der Arbeitgeber die im Rahmen der betrieblichen Videoüberwachung erstellen Aufnahmen, die er auf im Ausland gelegenen Servern mittels einer Software anonymisiert.“ Das Arbeitsgericht hat dem Unterlassungsanspruch des Betriebsrates nun teilweise stattgegeben. Dabei ist das Gericht davon ausgegangen, dass die Übermittlung der Daten ins Ausland der im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarung zur Installation und Nutzung von Überwachungskameras widerspreche. Zudem habe das Gericht bei seiner Entscheidung darauf abgestellt, dass die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 und 7 BetrVG verletzt worden seien. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.

(RP)
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