Einzelhandel in Zeiten von Corona Alpen schließt zwei Händler aus

Alpen · Weil sie auf dem Wochenmarkt Textilien und Hüttenschuhe verkauft haben, dürfen zwei Händler ihre Waren vorerst nicht mehr in Alpen verkaufen. Das widerspreche der Corona-Schutzverordnung, argumentiert die Gemeinde.

 Auf dem Wochenmarkt sollen vor allem Lebensmittel verkauft werden, so wie an diesem Stand.

Auf dem Wochenmarkt sollen vor allem Lebensmittel verkauft werden, so wie an diesem Stand.

Foto: Ostermann, Olaf (oo)

Wolfgang Stoppa, Vorsitzender der CDU-Mittelstandsvereinigung (MIT) in Alpen, hat auf die Kritik am Warensortiment auf dem Wochenmarkt am Rathaus reagiert. Hier hatten Frauen um Monika Kipshoven Anstoß daran genommen, dass Marktbeschicker Hüttenschuhe oder Textilien anbieten, während ortsansässige Händler ihre Läden schließen müssten. Stoppa nennt es „befremdlich“, dass nicht die Discounter in der Kritik stünden, die Sportkleidung oder Werkzeuge verkaufen, „was wahrlich nicht zum Bedarf des täglichen Lebens gehört“.

Stoppa fragt rhetorisch, wer die Handelsketten dazu auffordert, während des Lockdowns die Aktionsware nicht weiter anzubieten. Dass nun ein Markthändler nicht mehr nach Alpen kommen soll, der seit 20 Jahren da sei, um etwa ältere Menschen mit Kleidung zu versorgen, finde er „sehr bedenklich“. „Auch dieser Händler ist in seiner Existenz bedroht und hat hier in Alpen keinem die Butter vom Brot genommen.“ Er rät den Kritikerinnen, darüber nachzudenken, „ob sie wollen, dass auch die Letzten, die noch im Ort gekauft haben, in Zukunft auch bei Amazon einkaufen. Er sei „sehr erschrocken, wie gedankenlos einige Mitmenschen hier von Ungleichheit im Handel sprechen“. Das grenze an Denunzierung.

Nach der Corona-Schutzverordnung für NRW darf auf Wochenmärkten das Sortiment solcher Waren, die nicht Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs sind, weiter wie bisher verkauft, „aber ihr Anteil gegenüber dem bisherigen Umfang auf dem Markt nicht ausgeweitet werden“. Ludger Funke, Fachbereichsleiter Sicherheit und Ordnung bei der Gemeinde Alpen, bestätigte, dass zwei Markthändler vorerst untersagt worden sei, ihre Waren auf dem Wochenmarkt anzubieten, weil sie Textilien oder Hüttenschuhe im Programm haben. „Die Schutzverordnung besagt, dass nur Dinge für den täglichen Bedarf wie Lebensmittel verkauft werden dürfen. Daran habe sich die Gemeinde zu halten. Den Widerspruch, dass Discounter auch Textilien verkauften, sehe er auch. 

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