Kiesabbau in NRW Landesplan: Alpen hält sich Klage wegen Kiesbedarf offen

Rechtsgutachter Martin Kment hält die Bedarfsermittlung für Kies für rechtlich problematisch.

 Der Widerstand gegen die Ausweisung weiterer Kiesabgrabungsflächen am Niederrhein ist erheblich.

Der Widerstand gegen die Ausweisung weiterer Kiesabgrabungsflächen am Niederrhein ist erheblich.

Foto: Latzel

Bürgermeister Thomas Ahls hält die Wahrscheinlichkeit zwar für hoch, dass sich Alpen einer möglichen Klage gegen den Landesentwicklungsplan (LEP) anschließen würde. Festlegen aber wollte er sich noch nicht. „Das muss am Ende der Rat entscheiden“, sagte Ahls auf Anfrage von Denise Cleve, Sprecherin der Kiesgegner Alpen-Millingen. Schließlich sei eine juristische Klärung mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.

Grundlage der Nachfrage ist ein Gutachten, das erhebliche Rechtszweifel am Landesentwicklungsplan und den dort vorgesehenen Kiesabbau-Mengen äußert. Erstellt hat es im Auftrag des Kreises Wesel und der vier Kommunen Alpen, Rheinberg, Kamp-Lintfort und Neukirchen-Vluyn Rechtswissenschaftler Martin Kment, Direktor des Instituts für Umweltrecht der Universität Augsburg.

Im Kern wirft Kment der Landesregierung vor, die Bedarfe an Kies im LEP-Entwurf nicht angemessen berücksichtigt zu haben. Die Landesregierung schreibe die bisherigen Abgrabungsmengen schlichtweg fort, die von der Kiesindustrie vorgegeben würden, lautet ein Vorwurf von Bürgermeistern und Landrat. Die Kommunen kritisieren, dass schon heute durch „ungebremste Auskiesungen“ hunderte von Hektar wertvoller Natur-, Agrar- und Entwicklungsflächen für die Städte am Niederrhein dauerhaft verloren seien.

Der LEP-Entwurf sieht vor, den sogenannten Versorgungszeitraum von 20 auf 25 Jahre zu verlängern. Kritiker gehen davon aus, dass dadurch weitere 300 Hektar Fläche im Kreisgebiet zu Kiesabbaufläche werden. Die Verlängerung des Versorgungszeitraums, so der Sachverständige, entspreche nicht den Anforderungen des Raumordnungsgesetzes. Die Landesregierung habe es versäumt, in eigener Verantwortung zu ermitteln, welchen Bedarf sie eigentlich sichern wolle.

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