Kiesabgrabung im Kreis Wesel Landrat bekräftigt Willen zur Klage

Kreis Wesel · Ansgar Müller reagiert auf CDU-Kritik und erklärt sein Abstimmungsverhalten in der RVR-Versammlung.

 Wie viele Kiesabgrabungsflächen verträgt der Niederrhein noch? Um diese Frage wird hefetiger denn je gestritten.

Wie viele Kiesabgrabungsflächen verträgt der Niederrhein noch? Um diese Frage wird hefetiger denn je gestritten.

Foto: Malz, Ekkehart (ema)

Die Kies-Debatte hält an. Landrat Ansgar Müller hat jetzt auf Äußerungen des CDU-Kreistagsabgeordneten Udo Bovenkerk (Hamminkeln) reagiert. Der hatte im RP-Gespräch darauf aufmerksam gemacht, dass Müller in der Vollversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) mit den Genossen dafür gestimmt hatte, sich nicht der vom Kreis angestrebten  Klage gegen den Landesentwicklungsplan (LEP) anzuschließen. Der Landrat weist jetzt in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die RVR-Koalition aus SPD, CDU und Bündnis90/Die Grünen in der Verbandsversammlung in der Tat mit seiner Stimme in der letzten Sitzung vor der Sommerpause deshalb keinen Klagebeschluss gegen den LEP gefasst habe, „weil man zum damaligen Zeitpunkt noch auf einen Dialog und ein Einsehen des Landes“ gesetzt habe.

Mit der Entscheidung des Landtags Mitte Juli aber, den LEP in der von der schwarz-gelben Landesregierung vorgeschlagenen Fassung zu beschließen, „haben sich die Bedingungen verändert“, so Müller: „Einem gemeinsamen Konsens hat die Landesebene eine Absage erteilt.“ Der Bitte des Kreises Wesel und seiner Kommunen, den Bedarfsbegriff des LEP „rechtssicher und ressourcenschonend zu formulieren“, habe der Landtag eben nicht entsprochen.

Er habe daher, so Müller weiter, mit einem Schreiben vom 18. Juli den CDU-Landtagsabgeordneten Josef Hovenjürgen als Vorsitzenden der RVR-Verbandsversammlung und Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel aufgefordert, einen Normenkontrollantrag gegen den LEP zu stellen. CDU-Landesgeneral Hofjürgen ist nicht zuletzt seit seinem Besuch im Frühjahr bei den politischen Freunden aus Alpen auf der Bönninghardt recht gut über die Stimmungslage am Niederrhein in Sachen Kies im Bilde.

Der Landrat bekräftigt seine Entschlossenheit, nun gegen den LEP juristisch zu Felde zu ziehen: „Die gerichtliche Überprüfung ist notwendig, um die Menschen am Niederrhein zu schützen und zu vertreten und um die Rechtssicherheit des Regionalplans sicherzustellen“, sagt Müller. Er werde wie auch die Bürgermeister in Alpen, Rheinberg, Kamp-Lintfort und Neukirchen-Vluyn ihren Räten im Kreistag vorschlagen, einen Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht in Münster gegen den LEP einzureichen.

Das Rechtsgutachten, das die fünf Behördenchefs in Auftrag gegeben hatten, ist bekanntlich zu dem Schluss gekommen, dass insbesondere die Bedarfsermittlung für Kiesabgrabunsgflächen im LEP fragwürdig sei, weil sie allein auf der Grundlage der Angaben der Abgrabungsunternehmen fußt und lediglich den Verbrauch in der Vergangenheit fortschreibt.

Die Kritik zielt vonehmlich darauf, dass der Betrachtungszeitraum für Versorungungssicherheit um fünf auf 25 Jahre verlängert worden ist und daher im Kreis Wesel auf Sicht zusätzlich 300 Hektar Fläche zur Kiesförderung verloren gingen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort