Rheinberg 50-Jährige muss nicht ins Gefängnis

Rheinberg · Vier Mal wurde eine Rheinbergerin im vergangenen Jahr am Steuer erwischt, obwohl ihr zuvor die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Dass sie dafür nicht ins Gefängnis muss, verdankt sie der überzeugenden Beteuerung vor der Berufungskammer, dass sie sich geändert hat.

Weil sie ihre "Fehlhaltung zur Teilnahme am Straßenverkehr inzwischen geändert" hat, wurde ihre Strafe nun zur Bewährung ausgesetzt. Das Rheinberger Amtsgericht hatte im Februar eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verhängt. Zwischen Januar und August war die Frau vier Mal in Rheinberg und Sonsbeck auf öffentlichen Straßen gestoppt worden. Zuvor war sie schon zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Die Tragweite ihres Tuns habe sie aber erst begriffen, als sie im Frühjahr tatsächlich fast drei Monate aus einem alten Urteil verbüßen musste. Diese Haft habe nachhaltig auf sie gewirkt, sagte der Verteidiger der 50-Jährigen. Erst jetzt habe seine Mandantin begriffen, welche Folgen ihr Verhalten hat.

In der Vergangenheit habe sich die Frau aus Trotz ans Steuer gesetzt. Jetzt gehe es aber bergauf. Eine Wiedereingliederungsmaßnahme und ein drogenfreies Leben sollen zukünftig Straffreiheit garantieren. "Sie wird auf keinen Fall mehr ohne Führerschein fahren", versprach der Verteidiger. Auch die Staatsanwältin sprach sich für eine weitere Chance aus. Die Entscheidung des Amtsgerichts sei besonders bei der hohen Rückfallgeschwindigkeit richtig gewesen. Aus heutiger Sicht könne man eine Bewährung dennoch vertreten. Ein Bewährungshelfer soll sie vier Jahre lang unterstützen. Während dieser Zeit darf die Angeklagte keinen Führerschein machen. Außerdem muss sie 100 Sozialstunden leisten.

(bil)
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