Rheinberg 33-jähriger Räuber muss in die Entziehung

Rheinberg · Das Landgericht hat zwei Männer aus Rheinberg wegen eines nächtlichen Überfalls auf der Rheinstraße zu Freiheitsstrafen verurteilt. Ein 33-Jähriger wurde zu vier Jahren Haft und zur Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung verurteilt.

Der jüngere Mittäter kam mit einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung davon. Zwar waren beide beteiligt, der 28-Jährige hatte aber nicht gewusst, dass das Opfer mit Messern eingeschüchtert werden sollte. Allerdings wurden sie nicht wegen vollendeten, sondern nur wegen versuchten Raubes verurteilt. Bei dem Opfer fanden sie nämlich nicht die erhoffte Beute.

Die Angeklagten, die in der Tatnacht mit einem weiteren Angeklagten unterwegs waren, hatten darauf spekuliert, eine größere Menge Betäubungsmittel zu erbeuten. Das spätere Opfer soll als Dealer bekannt gewesen und kurz zuvor eine Lieferung erhalten haben. Der 33-Jährige nahm später eine Geldbörse an sich. Er wurde wegen versuchten besonders schweren Raubes in Tateinheit mit Diebstahl mit Waffen verurteilt.

Am zweiten Prozesstag beurteilten drei Sachverständige die Schuldfähigkeit der Angeklagten. Weil einem der Verteidiger das kurzfristig eingeholte Gutachten über seinen Mandanten nicht ausreichte, wurde das Verfahren gegen den 29-Jährigen abgetrennt. Der Mann muss sich nicht nur wegen des Überfalls, sondern auch wegen Widerstand gegen Polizeibeamte verantworten. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.

Das Trio hat weitgehend eingeräumt, im März einen Mann in dessen Wohnung an der Rheinstraße mit einem Messer eingeschüchtert und ausgeraubt zu haben. Ein Angeklagter hatte die Tat als spontane Idee im Drogenwahn bezeichnet.

(bil)
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