Bauprojekt in Rheinberg Mehr als 150 Wohnungen – Kleingärten müssen umziehen

Rheinberg · Die Stadt hat erstmals die Grundzüge der Planung für vier Gebäude mit bis zu 160 Wohnungen an der Annastraße in Rheinberg vorgestellt. Gut 20 Kleingärtner müssen umziehen.

 Die Kleingartenanlage in der Reichelsiedlung soll weichen, damit neue Wohnungen entstehen können.

Die Kleingartenanlage in der Reichelsiedlung soll weichen, damit neue Wohnungen entstehen können.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

An der Annastraße will ein Investor neben den Gleisen vier mehrgeschossige Wohnhäuser mit bis zu 160 Wohneinheiten errichten. Dazu muss der Bebauungsplan Binnenfeld geändert werden. Parallel dazu erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinberg. Das formelle Planverfahren befindet sich noch ganz am Anfang. Die Stadt hatte nun im Zuge der frühzeitigen Bürgerbeteiligung offiziell ins Stadthaus eingeladen, um die Grundzüge der Planung zu erläutern.

Gut 20 Leute seien der Einladung gefolgt, berichtete Holger Ritz, Fachbereichsleiter Bauordnung, auf Anfrage der Redaktion. Vornehmlich Kleingärtner, die an den Gleisen ihre Parzellen bewirtschaften und nun naturgemäß wissen wollen, wo sie bleiben. Ritz sprach von einer „grundsätzlich positiven“ Reaktion auf die von Melanie Klubert vom von der Stadt beauftragten Planungsbüro VSU vorgestellten Grundzüge der Planung.

Die circa 20 Kleingärten sollen an der Bahnlinie nach Nordwesten verlegt werden, so dass jeder Nutzer Ersatz erhalten werde, sagte Ritz. Die Parzellen würden 1 : 1 ersetzt, wenn auch vermutlich teils wohl etwas weniger üppig ausfallen. So werde Platz geschaffen für die vier Gebäude mit jeweils bis zu 40 Wohnungen, für die es in der Stadt bekanntlich einen hohen Bedarf gibt. Die konkrete Planung der Gebäude selbst übernehmen die Eigentümer der Flächen als Architekten selber.

Wann die Pläne in welcher Form realisiert werden können, ist derzeit noch offen. Denn Planverfahren sind in der Regel langwierig. Neben der Bürgerbeteiligung läuft auch die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, wie es amtlich heißt. Die Stellungnahmen der Bürger wie auch der Behörden werden in den Planentwurf eingearbeitet und dann politisch abgewogen.

Wenn die Pläne öffentlich ausgelegt werden, haben Bürger erneut die Gelegenheit, sie einzusehen und ihre Bedenken und Anregungen ins Verfahren einzubringen.

(bp)
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