Ausbildung und Beschäftigung im Rhein-Kreis Neuss IHK-Leitfaden zur Integration in den Arbeitsmarkt

Rhein-Kreis · Aufgrund zahlreicher gesetzlicher Bestimmungen gibt es bei der Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Beschäftigung viele Hürden. Ein Leitfaden der IHK soll Orientierung bieten.

 Der Sitz der IHK Mittlerer Niederrhein in Neuss.

Der Sitz der IHK Mittlerer Niederrhein in Neuss.

Foto: IHK Mittlerer Niederrhein

Wie läuft das deutsche Asylverfahren ab? Welche Voraussetzungen gelten für eine Beschäftigungsduldung oder für eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis? Welche Wartezeiten sind einzuhalten? Wer kann von der Weiterbildungsförderung nach dem Qualifizierungschancengesetz profitieren? Und müssen ausländische Berufsabschlüsse in Deutschland anerkannt werden? Antworten bietet der aktualisierte Leitfaden „Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Beschäftigung“ des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Darauf macht die IHK Mittlerer Niederrhein aufmerksam.

Mehr als zwei Millionen Schutzsuchende sind in den vergangenen sechs Jahren nach Deutschland gekommen. Ihre Integration in Wirtschaft und Gesellschaft erfordert das Engagement vieler gesellschaftlicher Akteure; gleichzeitig verspricht sie Chancen für Unternehmen, da Geflüchtete einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten können. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Thema sind allerdings zahlreich und oft unübersichtlich. Der neu aufgelegte Leitfaden gibt grundlegende rechtliche Informationen zum Aufenthalt sowie zum Arbeitsmarktzugang oder zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse – und nicht zuletzt zur Unterstützung seitens der Industrie- und Handelskammern, der DIHK-Bildungs-gGmbH oder des Netzwerks „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“. Zudem gibt es ein Stichwortverzeichnis sowie eine Übersicht der relevanten Gesetzestexte. Weitere Infos gibt es hier: https://kurzelinks.de/kduh.

Darüber hinaus bietet die IHK Mittlerer Niederrhein ihren Mitgliedsunternehmen konkrete Unterstützung an. Das Projekt „Willkommenslotsen“ hilft Unternehmen, die geflüchtete Menschen in ihren Betrieb integrieren möchten oder Geflüchtete bereits beschäftigen. Und mit der Service-Leistung „Erstberatung für ukrainische Geflüchtete“ hilft die IHK bei der Bestimmung einschlägiger Berufserfahrungen und Berufsabschlüsse der Geflüchteten. Im Erstberatungscheck erhalten die Ratsuchenden eine zweiseitige Bescheinigung mit Angaben zum Referenzberuf und Arbeitserfahrung. Damit sollen sie ihren Abschluss besser kategorisieren können – das macht es auch potenziellen Unternehmen leichter. Der Erstberatungscheck soll aber keine Gleichwertigkeitsüberprüfung ersetzen und ist eine unverbindliche Ersteinschätzung. Unternehmen und Ratsuchende finden bei Nadine Hennig und David Pfeil Unterstützung.

David Pfeil, Willkommenslotse bei der IHK Ausbildungs-GmbH, ist unter der Telefonnummer 02131 9268557 sowie per E-Mail an David.Pfeil@mittlerer-niederrhein-gmbh.ihk.de erreichbar, IHK-Prüfungskoordinatorin Nadine Hennig unter 02161 241119 sowie per E-Mail an Nadine.Hennig@mittlerer-niederrhein.ihk.de.

(NGZ)
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