Rhein-Kreis Neuss Weniger Wohngeld für Kreis

Rhein-Kreis Neuss · Das Land will nach einem neuen Verteilerschlüssel das Wohngeld für Kreise und kreisfreie Städte vergeben. Gebeutelte Kommunen sollen entlastet werden. Der Rhein-Kreis gehört zu den Verlierern der neuen Regelung.

Rhein-Kreis Neuss Das Land will mithilfe eines neuen Verteilerschlüssels für das von ihm durch Hartz IV eingesparte Wohngeld finanziell besonders gebeutelte Kommunen stärker entlasten.

Mit Zustimmung reagiert auf den Entwurf des "NRW-Ausführungsgesetzes zum SGB II" (Hartz IV) der Landkreistag NRW, der die 31 Kreise in Nordrhein-Westfalen vertritt.

"Damit kommt die Landesregierung einer unsererGrundsatzforderungen nach und erfüllt ihr Versprechen, dass durch die Arbeitsmarktreform keine Kommune rote Zahlen schreiben soll", sagte der Präsident des Landkreistags NRW, Landrat Thomas Kubendorff (Kreis Steinfurt), bei der Vorstandssitzung des Verbands in Düsseldorf.

Zwar sei in keiner Kommune nun mit einem Geldregen zu rechnen, dennoch komme die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf zumindest kommunalen Forderungen nach, wie sie zum Beispiel im so genannten Gummersbacher Appell von Oktober 2006 festgehalten seien. Ziel des Appells: Eine "Schwarze Null für alle".

In der Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss reagiert man auf die Neuigkeit verhalten freudig. Sozialdezernent Stefan Stelten und seine Mitarbeiter haben ausgerechnet, dass der Rhein-Kreis nach neuer Regelung 1,1 Millionen Euro weniger auf sein Konto überwiesen bekommt.

1,1 Millionen Euro weniger

"Statt 5,5 bekämen wir 4,4 Millionen Euro", sagte Stelten auf Nachfrage der NGZ. Allerdings würden die Zahlen noch geprüft. Es profitieren dagegen Kreise mit ländlich geprägten Strukturen. Der Grund: Der Bund kommt - so ist es im Hartz-IV-Gesetz vorgesehen - für die Lebenshaltungskosten der früheren erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger auf, die heute Hartz IV beziehen.

Kreise und kreisfreie Städte übernehmen dafür den Löwenanteil an den Wohnkosten sowohl für die ehemaligen Sozial- als auch für die Arbeitslosenhilfeempfänger.

Dem Kreis Borken könnte die neue Zuweisung etwa vier Millionen Euro in die Kasse spülen; Großstädte mit sozialen Brennpunkten, in denen verhältnismäßig mehr Sozialhilfeempfänger leben, wären die Leidtragenden.

Landkreistag-Präsident Kubendorff: "Diese Ungerechtigkeit, die so nie im Sinne des Gesetzgebers war, wird nun endlich korrigiert. Die Entlastung fällt zwar wesentlich geringer aus, als wir es für nötig erachten, der Gesetzentwurf ist aber ein Kompromiss, mit dem die Kreise und der kreisangehörige Raum in Nordrhein-Westfalen gut leben können.

"Dass es nicht nur unter den Städten, sondern auch unter den Kreisen Verlierer gibt, hält Kubendorff "im Interesse der interkommunalen Solidarität für durchaus gerechtfertigt". Locker wegstecken wird der Rhein-Kreis das Defizit wohl nicht. Bei einem Wohngeld-Etat von 67 Millionen Euro sei der Einschnitt aber zu verkraften, so Stelten.

Zu den Verlierern gehören dagegen die den Kreisen angehörigen Städte und Gemeinden. Sie bezahlen die Zeche über die Kreisumlage.

(NGZ)
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