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Rhein-Kreis Neuss Warnung vor Grillunfällen

Rhein-Kreis Neuss · Rhein-Kreis Neuss (NGZ) Grillen gehört im Sommer zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen. Damit es in der Hochsaison für Steak, Bratwurst und Co. nicht zu brenzligen Situationen kommt, empfiehlt H. Jürgen Küsters, Sprecher des Bezirks Neuss im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, die Einhaltung von einfachen Vorsichtsmaßnahmen: "Zunächst sollte sichergestellt sein, dass der Grill ordnungsgemäß zusammengebaut ist und kippsicher auf einem nicht brennbaren Untergrund und zudem windgeschützt steht."

Rhein-Kreis Neuss (NGZ) Grillen gehört im Sommer zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen. Damit es in der Hochsaison für Steak, Bratwurst und Co. nicht zu brenzligen Situationen kommt, empfiehlt H. Jürgen Küsters, Sprecher des Bezirks Neuss im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, die Einhaltung von einfachen Vorsichtsmaßnahmen: "Zunächst sollte sichergestellt sein, dass der Grill ordnungsgemäß zusammengebaut ist und kippsicher auf einem nicht brennbaren Untergrund und zudem windgeschützt steht."

Vorsicht bei Alkohol

Wenn kleine Kinder in der Nähe spielen oder Hunde anwesend sind, empfehle es sich, den Grill außerhalb ihrer Reichweite aufzustellen, so Küsters. Brennbare Materialien wie Sonnenschirme oder wehende Kleidung sollten darüber hinaus vom Grill ferngehalten werden. Auch Löschmittel sollten immer in der Nähe sein. Die häufigste Ursache für folgenschwere Unfälle sind laut Brandexperten Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin. Auch von der Benutzung eines Föns sei laut Küsters unbedingt abzuraten, da starker Funkenflug entstehen kann, der besonders für die Augen gefährlich ist.

Falls es zu Schäden kommt, helfen eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung, um finanziell abgesichert zu sein. "Da Grillen ein Freizeitvergnügen ist, kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht für die finanziellen Folgen eines Unfalls auf", so Küsters. Damit bei bleibenden Gesundheitsschäden nach einem Unfall finanzielle Hilfe sichergestellt sei, sollte eine private Unfallversicherung vorhanden sein. Probleme könnte es aber geben, wenn bei einem Grillunfall Alkohol im Spiel war: Dann kann die private Unfallversicherung die Zahlungen verweigern. Der Versicherungskunde muss beweisen, dass der Unfall auch ohne Alkohol eingetreten wäre.

Wenn andere geschädigt werden

Neben dem eigenen Verletzungsrisiko besteht beim Grillen auch die Gefahr, anderen Personen Schaden zuzufügen. In diesem Fall kann der Geschädigte vom Verursacher Schmerzensgeld und sogar Verdienstausfall sowie bei Dauerfolgen eine lebenslange Rente verlangen. Eine private Haftpflichtversicherung schützt hier vor weiteren finanziellen Überraschungen. Küsters: "Auch für Sachschäden, die durch eigenes Verschulden entstehen, wenn auch Nachbars Veranda in Flammen steht, kommt die private Haftpflichtversicherung auf."

(RP)
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