Rhein-Kreis Neuss Wahlrecht-Urteil verunsichert

Rhein-Kreis Neuss · Das Verfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform gekippt. Bei den Parteien im Rhein-Kreis Neuss, die sich auf die Bundestagswahl 2013 vorbereiten, ist die Irritation groß. Sind Aufstellungen und Zeitpläne nur noch Makulatur?

Rhein-Kreis Neuss: Wahlrecht-Urteil verunsichert
Foto: Woitschützke, Andreas

Muss die Aufstellung wiederholt werden? Als einzige Partei hat die FDP bereits ihre Direktkandidaten für die Bundestagswahl im Herbst 2013 gewählt. Kreisvorsitzender Bijan Djir-Sarai tritt im Wahlkreis 109 an, Otto Fricke erneut im Wahlkreis 110. "Es bleibt alles, wie es ist", sagt Djir-Sarai. Der Bundestagsabgeordnete aus Grevenbroich reagiert damit auf ein Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter, die gestern die Reform des Bundeswahlrechts kippten.

Rhein-Kreis Neuss: Wahlrecht-Urteil verunsichert
Foto: Berns, Lothar

Bleibt wirklich alles, wie es ist? Deutschland steht ohne gültiges Wahlrecht da. Daraus leiten sich Fragen ab. Sind bereits erfolgte Aufstellungen damit ungültig? Müssen Terminpläne für die Zeit bis zu den Bundestagswahlen umgeschrieben werden, bis der Bundestag ein neues Wahlrecht verabschiedet hat?

Die Kreisverwaltung und Sprecher der Parteien sind sich einig: "Die Folgen auf lokaler Ebene sind gering." Doch sicher sind sie sich nicht. "Diese formellen Fragen gilt es zu prüfen und zu beantworten", sagt Lutz Lienenkämper. Der Vorsitzende der Kreis-CDU will im November seine Kandidaten Hermann Gröhe und Ansgar Heveling offiziell aufstellen lassen. Bei den Terminen soll es auch bleiben: "Das Wahlsystem verändert sich ja nicht." Auch würden Wahlkreise nicht neu zugeschnitten.

Unterstützung erhält Lienenkämper von der FDP. "Die Änderungen am Wahlrecht, die durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nötig werden, müssen kompatibel mit der bereits erfolgten Aufstellung der Listen gemacht werden. Das wird bei der Novellierung berücksichtigt", sagt Felix J. Hemmer, der das Berliner Büro des Abgeordneten Bijan Djir-Sarai leitet. Auch Jürgen Steinmetz sieht die Folgen des Karlsruher Urteils als "unproblematisch" an. Für den Allgemeinen Vertreter des Landrats hat sich das Verfassungsgericht lediglich mit der "Zusammensetzung des Bundestags" beschäftigt, nicht aber mit den Verfahren zur Aufstellung der Kandidaten.

Im Kern kommt bei seiner ersten Analyse auch Reiner Breuer (SPD) zu dem Ergebnis, dass bereits erfolgte Aufstellungen und fixierte Aufstellungstermine vom Spruch aus Karlsruhe unberührt bleiben. Für den Neusser Landtagsabgeordneten empfiehlt sich gleichwohl, "sorgfältig anzuschauen, welchen Auftrag die Verfassungsrichter erteilt haben". Das Gericht habe ein von der schwarz-gelben Koalition in Berlin durchgesetztes Wahlrecht kassiert. Das sei die Quittung für die "Arroganz der Macht". Jetzt gelte es, sich unter Demokraten zusammenzusetzen, "um einen tragfähigen Konsens zu finden".

(NGZ)
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