Musikschule: Ankläger begründet Beschwerde Verteidiger: Nachweis für Vorsatz fehlt

Müssen sich die fünf Angeklagten in Sachen städtischer Musikschule doch noch vor Gericht verantworten? Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf geht in die nächste Runde. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Neuss, ein Hauptverfahren wegen Untreue und Betrugs sowie Beihilfe zum Betrug nicht zu eröffnen, hatte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Beschwerde eingelegt.

"Nun liegt dem Landgericht Düsseldorf auch die Begründung der Beschwerde vor", sagte Johannes Mocken, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei, ob sich die Angeklagten aus der damaligen Führungsriege von Musikschule und des Vereins der Freunde und Förderer der Musikschule vor Gericht verantworten müssen, könne er nicht sagen.

Auch zum Inhalt der Begründung wahrte Mocken Stillschweigen. Nur soviel: Für die Begründung der Beschwerde war die Staatsanwältin zuständig, die auch Anklage erhoben hatte. Zwischenzeitlich war diese Juristin zur Generalstaatsanwaltschaft abkommandiert. Und weil sich kein Vertreter so schnell in die komplizierte Materie einarbeiten konnte, ließ die Staatsanwaltschaft Fristen des Amtsgerichts zur Stellungnahme verstreichen. Der Amtsrichter zog seine Konsequenzen.

Wenn der Ankläger zur Aussage der Angeklagten, dass sie unschuldig seien, nichts vorzubringen habe, dann müsse er unterstellen, dass die Angeklagten wohl Recht hätten. Der Amtsrichter lehnte also die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab. Zur Sache: Die Staatsanwaltschaft reagierte auf einen nicht-öffentlichen Bericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes.

Demnach haben es Verantwortliche der Musikschule unterlassen, Eintrittsgelder zu erheben, Mieten für Instrumente einzunehmen. Darüber hinaus seien "schwarze Kassen" geführt worden und Gelder an Begünstigte verteilt worden. Bürgermeister Dieter Spindler entzog den Beschuldigten die Verantwortung für die Finanzgeschäfte der Musikschule. Einen strafrechtlich relevanten Vorgang sah er nicht.

Anders die Staatsanwaltschaft: Sie erhob Anklage. Die Beschuldigten selbst erklärten, sie seien unschuldig. Sie hätten eine jahrelange Praxis nur fortgeführt. Scharfe Kritik kam nun von der Verteidigung. "Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Staatsanwaltschaft in diesem Fall die Oberflächlichkeit ihrer bisherigen Bearbeitung der Sache auch in der Beschwerde fortsetzt", erklärten am Dienstag die Neusser Rechtsanwälte Dr. Heinz Günther Hüsch und Simona Schnelle.

"Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Neuss betreffend der Mitarbeiter der Musikschule Meerbusch ist unbegründet." Die Staatsanwaltschaft habe, ehe es die Betroffenen selbst erfahren hätten, Einzelheiten ihrer Beschwerde der Öffentlichkeit übergeben. Bis jetzt sei die Schrift den Verteidigern nicht zugestellt. "Wir haben jedoch aus anderen Quellen Kenntnis."

In der Sache sei die Beschwerdeschrift oberflächlich: "Sie wiederholt längst bekannte und durch das Amtsgericht widerlegte Argumente. Die Bezugnahme auf Urkunden ist falsch. Zeugenaussagen bleiben unberücksichtigt. Es fehlt an jeglichem Nachweis, dass die Betroffenen in dem Vorsatz gehandelt haben, der Stadt einen Schaden zuzufügen. Das wäre die Voraussetzung für deren Strafbarkeit." sti / cs

(NGZ)
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