Rhein-Kreis Neuss Umtausch und Reklamation

Rhein-Kreis Neuss · Rhein-Kreis Neuss (NGZ) Alle Jahre passiert's wieder, dass dem Beschenkten das Präsent unterm Tannenbaum doch nicht gefallen hat. "Umtausch bis 31. Dezember", lautet die Empfehlung der Verbraucherzentrale NRW, wenn das Weihnachtsgeschenk kein Volltreffer war. Ansonsten riskiert man, dass der Händler nach dem 1. Januar 2007 bei der Umtauschware auch den Ausgleich für den neuen Mehrwertsteuersatz verlangt.

"Die drei Prozentpunkte mehr vom Nettopreis kann der Händler zwar nur einfordern, wenn er den Kunden schon beim Kauf auf diese Spielregel beim Umtausch gegen gleiche Ware in 2007 hingewiesen hat. Ansonsten können Kunden darauf pochen, dass ein Umtausch kostenlos ist", raten die Verbraucherschützer.

Hat der Händler die Rückzahlung des Kaufpreises angeboten, erhält der Kunde den ursprünglich gezahlten Betrag zurück. Wer dann 2007 etwas anderes kauft, bekommt den alten Kaufpreis angerechnet und muss für die neue Ware dann 19 Prozent Mehrwertsteuer zahlen.

Trifft das Geschenk nicht den Geschmack, haben Käufer nicht automatisch ein Umtauschrecht. Sie sind auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Wer sich nicht schon beim Kauf die Umtauschmöglichkeit hat zusichern lassen, hat mitunter schlechte Karten.

Wenn die gekaufte Ware nicht in Ordnung ist, hat der Käufer klare Rechte gegenüber dem Verkäufer. Denn bei Neukäufen besteht zwei Jahre lang die Möglichkeit, Ansprüche beim Händler geltend zu machen. Bevor der Kunde jedoch den Kaufpreis der mangelhaften Ware zurückerhält oder mindern kann, muss er dem Händler die Möglichkeit geben, zu reparieren oder Ersatz zu liefern.

Info Mehr Informationen rund um Reklamation und Umtausch sowie zu den Regelungen um die erhöhte Mehrwertsteuer gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.

(NGZ)
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