Bilanz der Düsseldorfer Vergabekammer Transparenz und Chancengleichheit
Von Anja Pick
Von Anja Pick
Vetternwirtschaft, fehlende Chancengleichheit und Korruption - Missstände, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge immer wieder vorkommen können. An wen kann sich ein Konkurrent wenden, wenn er sich übervorteilt, übergangen oder zu Unrecht von der Vergabe ausgeschlossen fühlt? Seit zwei Jahren kümmert sich die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf um Probleme bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Regierungspräsident Jürgen Büssow informierte am Dienstag anlässlich einer Fachtagung über die Bedingungen für Anbieter, die Erfahrungen der Vergabekammer und über wesentliche Neuerungen. Um einen gerechten Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen - wie beim Straßenbau - zu erreichen, nahm vor zwei Jahren die Vergabekammer bei der Düsseldorfer Bezirksregierung ihre Arbeit auf. NGZ-Foto: A. Woitschützke
"Wir sehen uns nicht als 'Anti-Korruptions-Kammer', vielmehr geht es uns um Transparenz und einen gerechten Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen", umreißt Jürgen Büssow die Hauptziele der Vergabekammer. Er fährt fort: "1999 haben wir gerade vier Verfahren zum Abschluss gebracht, im vergangenen Jahr waren es bereits 32. Sowohl die Anzahl der Nachfrage als auch die Qualität hat sich erheblich gesteigert. Trotzdem ist leider gerade vielen mittelständischen Betrieben gar nicht bekannt, dass sie sich in Vergabefragen an uns wenden können." Die Vergabekammer der Bezirksregierung tritt dann in Aktion, wenn sich ein Konkurrent bei der Vergabe öffentlicher Aufträge übergangen fühlt oder ein Auftrag nicht oder nicht ordentlich ausgeschrieben wurde.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es um die Anschaffung von Parkautomaten in Neuss oder die städtische Müllentsorgung in Mülheim geht. Jede Behörde oder öffentliche Einrichtung, die einen Auftrag erteilt, muss diejenigen Bieter, die sie nicht berücksichtigen will, darüber informieren, wem und zu welchen Bedingungen der Zuschlag erteilt worden ist. Die Konkurrenten, die sich übergangen fühlen, haben dann die Möglichkeit, einen Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer zu stellen. 14 Tage bleiben der Kammer, das Vergabeverfahren und die Vorwürfe des Antragstellers zu prüfen, bis es zur endgültigen Auftragsvergabe kommt. "Die Nachfrage und das Interesse an der Arbeit unserer Kammer ist enorm", erklärt die Vorsitzende, Regierungsdirektorin Gerda Reider.
Zwar hänge die Möglichkeit zur Antragstellung von "Schwellenwerten" ab, das bedeutet, dass der Auftragswert die europäischen Schwellenwerte erreicht oder übersteigt. Reider weiter: "Aber selbst bei Auftragswerten unterhalb dieser Schwellenwerte können Anbieter diesen Antrag stellen. Das kann zum Beispiel bei länger laufenden Aufträgen möglich sein, bei denen der Anbieter nach vier oder fünf Jahren den Schwellenwert erreicht hat". Die Schwellenwerte für Bauleistungen liegen beispielsweise bei 5.000.000 Euro, der Wert für Dienstleistungen, Gebäudereinigung oder freiberufliche Leistungen bei 200.000 Euro. "Die Bildung der Kammer wurde durch europäische Richtlinien vorgeschrieben, sie untersteht nicht der Bezirksregierung", erläutert Jürgen Büssow.
"Uns geht es jetzt darum, dieses für den unabhängigen Mittelstand wichtige Instrument noch populärer zu machen und die Möglichkeiten aufzuzeigen, die vielen Unternehmern noch unbekannt sind". Eine weitere wesentliche Neuerung, die auf der Fachtagung diskutiert wurde, ist die Möglichkeit, zukünftig die Beschaffung im Rahmen öffentlicher Aufträge auch online abzuwickeln. "Bisher konnten Aufträge nur auf dem postalischen Weg abgegeben werden", sagt Reider. "Das Online-Verfahren ist rechtlich gültig und bringt wesentliche Erleichterungen." Büssow sagt: "Jeder Anbieter, dem eventuell ein Schaden entstanden ist, kann sich an die Vergabekammer wenden. Wir sehen darin ein wichtiges Instrument zum Schutz des Mittelstandes".
Wer sich weiter informieren will, hat dazu im Internet unter der Adresse www.bezreg-duesseldorf.nrw.de unter dem Stichwort "Wirtschaft" die Möglichkeit.