Journal Tempolimit gegen Lärm gefordert

Jüchen Die Bezirksregierung Düsseldorf sieht keine Möglichkeit, das von Anwohnern und der Gemeindeverwaltung gewünschte Tempolimit von 100 Stundenkilometern auf der A 46 zwischen dem Autobahndreieck Holz und dem Kreuz Wanlo einzurichten. Die dafür nötigen Richtwerte würden nicht überschritten, so die Behörde in einem Schreiben. Ganz anders sieht das Uwe Schraa. "Ich habe Widerspruch eingelegt. In meinen Augen wurden die Zahlen zur Lärmentwicklung schön gerechnet", so der Hochneukircher gestern auf Anfrage der NGZ.

Anlass für den Briefwechsel: 2005 hatte der Landesbetrieb Straßen NRW den Autobahnabschnitt mit einer Gussasphaltdecke versehen. "Seitdem ist es bei uns viel lauter als vorher", so Uwe Schraa, der zusammen mit seiner Frau vor anderthalb Jahren in ein Haus rund 300 Meter von der Autobahn 46 entfernt gezogen ist. "Man kann wegen des Lärms kaum vernünftig im Wintergarten oder bei schönem Wetter im Garten sitzen."

Er stellte einen Antrag für besseren Lärmschutz, auch die Gemeinde wurde aktiv, beantragte, "für ein Jahr eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 100 Kilometer einzurichten", so Erster Beigeordneter Dr. Torsten Lühring. "Nach Mitteilung des Landesbetriebs ist aus Gründen der Haltbarkeit der lautere Gussasphalt statt der leiseren Split-Mastix-Decke gewählt worden. Im Laufe eines Sommers soll sich die Asphaltdecke so abfahren, dass die Geräuschbelästigung um zwei bis drei Dezibel abnimmt, das Geräuschniveau vor der Deckenerneuerung erreicht". Ein Vorschlag aus dem Jüchener Rathaus: ein von 22 bis sechs Uhr begrenztes Tempolimit - mit dem Zusatz "Lärmschutz" auf dem Schild - wie auf der Autobahn zwischen Grevenbroich und Kapellen.

Doch das lehnt die Bezirksregierung ab. Nach Untersuchungen des Landesbetriebs sei für das Gebäude der Familie ein so genannter Lärm-Mittelungspegel von 57 Dezibel tagsüber und 51 Dezibel nachts errechnet worden. Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen - ein Erdwall beziehungsweise eine Wand-Wall-Kombination sind vorhanden - kämen erst beim Überschreiten von 70 beziehungsweise 60 Dezibel in Betracht. Zudem handele es sich bei 18 bis 19 Prozent des Verkehrs um Lastwagen, bei einem Anteil von mehr als zehn Prozent sei gerade dieser maßgeblich für den Lärmpegel. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 Stundenkilometer bringe in diesem Fall aber "keine spürbare Lärmminderung".

"Wir werden die Ergebnisse prüfen, aber es liegen uns keine neuen Erkenntnisse vor", erklärt bei der Gemeinde Dr. Lühring. Uwe Schraa aber will es nicht darauf beruhen lassen. "Ich habe mir die Daten zur Lärmentwicklung besorgt und bin auf Fehler gestoßen. Es handelt sich nicht um Messungen, sondern um theoretische Berechnungen." Dabei sei zwar der Gussasphalt berücksichtigt worden, nicht aber, dass auf die Fahrbahn noch eine Schicht Splitt gestreut worden sei. "Dadurch ist eine raue Fahrbahn entstanden", und dies sei nicht eingerechnet worden. "Es kann doch nicht sein, dass es nach einem neuen Belag lauter ist als vorher", so Uwe Schraa.

(NGZ)
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