Meerbusch Tausende Euro werden fällig

Meerbusch Die Stadt will auf Kosten der Anwohner etliche Straßen in Meerbusch aufwändig sanieren. Die Frage ist, ob der Bürger tatsächlich dazu verpflichtet ist, die geforderten Beträge zu bezahlen. Es gibt auch Meinungen, die die Forderung der Stadt für unangebracht halten. Tina Stockhausen sprach dazu mit Eberhard Kanski vom Bund der Steuerzahler.

 Eberhard Kanski vom Bund der Steuerzahler.

Eberhard Kanski vom Bund der Steuerzahler.

Foto: NGZ

Meerbusch Die Stadt will auf Kosten der Anwohner etliche Straßen in Meerbusch aufwändig sanieren. Die Frage ist, ob der Bürger tatsächlich dazu verpflichtet ist, die geforderten Beträge zu bezahlen. Es gibt auch Meinungen, die die Forderung der Stadt für unangebracht halten. Tina Stockhausen sprach dazu mit Eberhard Kanski vom Bund der Steuerzahler.

Eberhard Kanski Die Bürger müssen sich darauf einstellen, dass sie nach der Baumaßnahme einen vier- bis fünfstelligen Betrag binnen vier Wo- chen überweisen müssen.

Kanski Diese Anwohner müssen ei- nen Kredit aufnehmen. Die Höhe des fälligen Beitrags berechnet sich nach der Frontmeterzahl des Grundstücks und nach der Bebau- ung: Steht ein Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück, wird es teurer als bei einem Einfamilienhaus.

Kanski Das Widerspruchsrecht ist abgeschafft. Also müssten Bürger klagen, wenn sie nicht zahlen wollen. Ob das Erfolg hat, lässt sich vorher schwer einschätzen.

Kanski Nein. Denn die Stadt versucht, mit dieser Methode doppelt abzu- kassieren: Sie hat bereits mit der Grundsteuer B Geld für den Stra- ßenerhalt eingenommen. Da sie die Sanierungen nicht zahlen kann, wälzt sie die Kosten auf die Bürger ab. Doch der Rat hat die Sanierung noch nicht beschlossen. Also kön- nen die Anwohner gegen die Pläne noch eine Anregung auf Beschwer- de einlegen.

Kanski Die Bürger sollten sich von ih- rer Stadtverwaltung den aktuellen städtischen Investitionsplan besor- gen. Das ist ein Teil des Haushalts- planes. Dort sind alle Investitions- projekte dargestellt. Gegen den neuen Haushalt 2009 könnte dann der Bürger nach Veröffentlichung des Entwurfes bis zur Verabschiedung durch den Rat Einwendungen erheben. Dies zu den neuen Baumaßnahmen, die erst ab 2009 begonnen werden.

Kanski Es ist davon auszugehen, dass bereits im Herbst erste Baumaß- nahmen beginnen, dies kann auch mit einen Anruf bei der Stadtver- waltung, beim Fachbereich Straßen und Kanäle, geklärt werden. Am besten sollte heute schon der einzelne Anlieger oder eine Nachbarschaft eine Anregung nach Paragraph 24 der NRW-Gemeindeordnung einlegen. Das kann jederzeit und formlos erfolgen. Anregungen und Beschwerden sind dabei an den Rat der Stadt zu richten.

(NGZ)
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