Rhein-Kreis Neuss Studienkosten bei Stipendien ohne steuerlichen Abzug

Rhein-Kreis Neuss · Studienkosten können nicht als vorweggenommene Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn die Kosten im Rahmen eines Stipendiums steuerfrei erstattet wurden. Dies entschied der 12. Senat des Finanzgerichts Köln, das Urteil wurde jetzt veröffentlicht (12 K 562/13). Das teilt das Gericht mit. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der für sein Aufbaustudium zum Master of Laws in den USA ein Stipendium des Deutschen Akademischen Auslandsdienstes (DAAD) erhielt. Von den Kosten für das Auslandsstudium in Höhe von rund 30.000 Euro wurden ihm vom DAAD 22.

000 Euro erstattet. Der Kläger machte in seiner Steuererklärung für das Streitjahr 2010 die gesamten Kosten als vorweggenommene Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit geltend. Er stellte sich auf den Standpunkt, dass die Stipendiumsleistungen des DAAD steuerlich wie Unterhaltszahlungen der Eltern zu behandeln seien und die Studienkosten deshalb in vollem Umfang abziehbar blieben. Das Finanzamt sah dies anders und berücksichtigte die Studienkosten nur insoweit als Werbungskosten, wie sie nicht vom DAAD erstattet wurden.

(NGZ)
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