Liberale Senioren Vorsorge und Erbfälle im Blick

Neuss · Im Vortragsraum des Romaneums informierten sich Besucher auf Einladung der Liberalen Senioren der neu gegründeten Neusser Gruppe über das Thema Vorsorge für den Fall der Geschäftsunfähigkeit und über die Klippen im Erbfall. Der Notar Paul Terner erläuterte die Rechtsgrundlagen und veranschaulichte anhand von Beispielen aus der Praxis, welche Maßnahmen wichtig und zu beachten sind, um ausreichend vorzusorgen. Zu beachten sei, dass es keinerlei gesetzliches Vertretungsrecht für Volljährige gebe.

Im Vortragsraum des Romaneums informierten sich Besucher auf Einladung der Liberalen Senioren der neu gegründeten Neusser Gruppe über das Thema Vorsorge für den Fall der Geschäftsunfähigkeit und über die Klippen im Erbfall. Der Notar Paul Terner erläuterte die Rechtsgrundlagen und veranschaulichte anhand von Beispielen aus der Praxis, welche Maßnahmen wichtig und zu beachten sind, um ausreichend vorzusorgen. Zu beachten sei, dass es keinerlei gesetzliches Vertretungsrecht für Volljährige gebe.

Das bedeute, dass auch Ehepartner, Kinder oder Geschwister im Fall von eigener Geschäftsunfähigkeit, die jeden auch plötzlich durch Unfall oder Krankheit treffen kann, den nahestehenden Partner oder Verwandte bei Entscheidungen über seine medizinische Behandlung oder bei Bank-, Versicherungs- oder sonstigen Rechtsangelegenheiten bis hin zur Heimunterbringung nicht vertreten kann. Bei Nichtvorliegen einer entsprechend formulierten Vorsorgevollmacht setze der Staat über das Amtsgericht einen gesetzlichen Betreuer ein, der von dem Betroffenen zu zahlen ist.

"Eine Vorsorgevollmacht ist ein Ausdruck von Selbstbestimmung und das Gegenteil von Entmündigung", so Terner. Er warnt, Ankreuz-Formulare anzuwenden, da diese oft rechtsunwirksam sein können. Dahingegen sollte eine Patientenverfügung möglichst gemeinsam mit dem Arzt erstellt werden.

(NGZ)
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