Jüchen Zu teure Feuerwehrautos?

Jüchen · Das Bundeskartellamt hat 20,5 Millionen Euro Strafe gegen drei Hersteller von Fahrzeugaufbauten verhängt. Der Vorwurf: Preisabsprachen. Auch die Gemeinde Jüchen hat dort gekauft – möglicherweise viel zu teuer.

 Die Jüchener Feuerwehr hat in den vergangenen Jahren mehrere Löschfahrzeuge angeschafft.

Die Jüchener Feuerwehr hat in den vergangenen Jahren mehrere Löschfahrzeuge angeschafft.

Foto: L. Berns

Mercedes, Audi, Opel – wenn es um Autos geht, dann dürfte jeder Deutsche diese Hersteller kennen. Was Mercedes, Audi und Opel für die Automobilindustrie ist, das sind die Firmen Albert Ziegler, Schlingmann und die Rosenbauer-Gruppe immer dann, wenn es um Aufbauten für Feuerwehrautos geht. Gegen diese drei Firmen hat das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von 20,5 Millionen Euro verhängt. Der Vorwurf: Die Firmen hätten verbotene Preisabsprachen getroffen und den Markt für Feuerwehrlöschfahrzeuge untereinander aufgeteilt. "Vielen Kommunen ist dadurch ein großer finanzieller Schaden entstanden", sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Ist auch Jüchen davon betroffen? Fest steht, dass die Gemeinde zwei Fahrzeugaufbauten bei der Firma Rosenbauer beschafft hat, wie Jüchens Pressesprecher Norbert Wolf gestern auf Anfrage der NGZ einräumte. Für diese Ausgaben waren im Gemeindehaushalt im vergangenen Jahr 600 000 Euro veranschlagt. Möglicherweise hat Jüchen viele Tausend Euro zu viel bezahlt. "Ob die Gemeinde einen Schaden erlitten hat, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden", so Wolf. Eine rechtliche Prüfung müsse noch vorgenommen werden, um etwas über einen möglichen Schaden aussagen zu können. "Es ist ja auch der Fall denkbar, dass die Firmen Einspruch einlegen und dass der Vorwurf der illegalen Absprachen nicht mehr gehalten werden kann", skizziert Norbert Wolf einen möglichen Fall. Deshalb sei zunächst der Ablauf des kartellrechtlichen Verfahrens abzuwarten.

Gegen ein viertes Unternehmen wird noch ermittelt. Die vier Mitglieder des Kartells haben sich nach Auskunft des Bundeskartellamtes über Jahre hinweg bestimmte Verkaufsanteile zugestanden. Die Unternehmen meldeten ihre Auftragseingänge an einen in der Schweiz ansässigen Wirtschaftsprüfer. Dieser erstellte daraus Listen, auf deren Basis die Einhaltung der vereinbarten Quoten bei regelmäßigen Kartelltreffen am Züricher Flughafen überprüft wurde. Darüber hinaus, so der Vorwurf, hätten die Unternehmen Erhöhungen ihrer Angebotspreise abgesprochen.

Das Bundeskartellamt war durch eine anonyme Anzeige auf die Absprachen aufmerksam geworden und hat in dem Zeitraum Mai 2009 bis Juli 2010 insgesamt vier Durchsuchungsaktionen absolviert. Dabei wurde es bei zwei Durchsuchungen in Österreich erfolgreich von der österreichischen Wettbewerbsbehörde unterstützt. Die Bußgelder sind noch nicht rechtskräftig. Es kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.

(NGZ)
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