Jüchen Wehrchef Heitbrink wechselt zum Kreis

Jüchen · Mario Heitbrink steht nicht mehr im Telefonbuch der Jüchener Verwaltung: Seit gestern hat der 37-Jährige seine neue Stelle beim Rhein-Kreis Neuss angetreten. Warum der bisherige Mitarbeiter des Jüchener Ordnungsamtes und Chef der Feuerwehr diese Entscheidung traf, dazu wollte sich sein bisheriger Arbeitgeber Harald Zillikens nicht äußern; Heitbrink selbst war nicht zu erreichen.

 Mario Heitbrink hat eine neue Stelle beim Rhein-Kreis Neuss angetreten.

Mario Heitbrink hat eine neue Stelle beim Rhein-Kreis Neuss angetreten.

Foto: NGZ

Schröder kommissarischer Leiter

"Herr Heitbrink hat die Entscheidung getroffen, seinen Arbeitsplatz zu wechseln. Das ist ein vollkommen normaler Schritt", betonte der Bürgermeister auf Anfrage der NGZ. Nun werden alle weitere Schritte unternommen, um die Wehrführung neu zu besetzen. "Wir haben keinen Zeitdruck. Die Sicherheit bis zu einer Neubesetzung ist gegeben", betonte Harald Zillikens, denn: Kommissarisch hat die Führungsaufgabe Michael Schröder (45), bisher einer von Mario Heitbrinks beiden Stellvertretern, übernommen. Der zweite Vize Hans-Dieter Liefländer behält diese Funktion zunächst weiterhin.

Vor drei Jahren hatte Mario Heitbrink den Führungsposten der Jüchener Wehr übernommen, eigentlich war er für sechs Jahre ernannt worden. Der Hochneukircher war der erste Leiter der Feuerwehr, der zugleich hauptberuflich für die Gemeinde beim Ordnungsamt tätig war. Aktuell gehören 170 Mitglieder zur Jüchener Wehr und Jugendfeuerwehr. Sie sind in den drei Löschzügen Jüchen, Hochneukirch und Gierath sowie in den beiden Löschgruppen Waat und Kelzenberg organisiert.

Eine Kombination aus Beruf und Wehrführung ist für die neue Feuerwehr-Leitung nicht zwingend vorgeschrieben, betonte der Bürgermeister: "Möglich ist diese Tätigkeit auch ehrenamtlich." Rechtliche Grundlage bilde das ,Gesetz über Feuerschutz und Hilfeleistung'. "Die Bewerber müssen fachlich und persönlich geeignet sein", betont Zillikens. Theoretisch könne es jeder werden, der die fachlichen Qualifikationen erfülle.

Das Vorschlagsrecht für den Chef der Wehr und seine bis zu drei möglichen Stellvertreter liegt bei Kreisbrandmeister Reinhard Seebröker. Er muss zudem auch die Mitglieder der Feuerwehr anhören, ehe die Vorschläge zunächst in den Fachausschuss zur Diskussion, dann in den Gemeinderat zur Abstimmung gehen.

(NGZ)
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