Festnahmen in Bayern: Spione sollen für Russland US-Einrichtungen ausgespäht haben
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Korschenbroich Viehof-Prozess eingestellt

Korschenbroich · Es hatte sich schon seit mehreren Wochen abgezeichnet: Der seit November andauernde Prozess gegen die Mönchengladbacher Unternehmerfamilie Viehof ist gestern eingestellt worden. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Supermarktkette Allkauf an die Metro AG ließ sich nicht erhärten. Die vier Viehof-Brüder erklärten sich einverstanden, jeweils 50 000 Euro zu zahlen. Diese sind aber keine Strafe im rechtlichen Sinne und gehen darum auch nicht an die Staatskasse, sondern an 21 gemeinnützige Vereine, fast alle mit Sitz in Mönchengladbach. Schon vor einigen Wochen war mit dem mitangeklagte Wirtschaftsprüfer (47), der damals für die Viehofs gearbeitet hatte, genau so verfahren worden. Auch er zahlte 50 000 Euro. Der angeklagte Ex-Geschäftsführer muss nach dem gestrigen Beschluss 25 000 Euro zahlen.

Mit dem Beschluss der Wirtschaftsstrafkammer waren gestern alle Verfahrensbeteiligten einverstanden. Wohl auch, weil sich das Verfahren, das ursprünglich auf elf Verhandlungstage angesetzt worden war, weiter in die Länge zu ziehen drohte und wohl dennoch mit einem Freispruch geendet hätte. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, in den Jahren 2001 bis 2005 ehemalige leitende Angestellte mit Schenkungen begünstigt zu haben. Im Prozess musste nun geklärt werden, ob diese Schenkungen in Wahrheit Abfindungen waren – für die höhere Steuern fällig gewesen wären.

Als die bekannte Mönchengladbacher Unternehmerfamilie ihre Allkauf-Gruppe 1998 verkaufte, schlossen sie mit zwölf ihrer Top-Angestellten Darlehensverträge über fast zehn Millionen Mark. Eugen Viehof, der älteste der vier Brüder hatte im Prozess angegeben, es habe sich um Schenkungen gehandelt, die die Unternehmer aus ihrem privaten und versteuerten Vermögen gezahlt hätten. "Wir hatten kein Interesse an Steuervorteilen", versicherte er. Mehrere Zeugen entlasteten die Angeklagten. Sie hatten die nötige Schenkungssteuer gezahlt. "Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung", stellte der Kammervorsitzende Lothar Beckers am Ende fest.

(NGZ)
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