Korschenbroich Urteile: Verwirrung um Klassenfahrten

Korschenbroich · Lehrer, die Schulfahrten begleiten, haben Anspruch auf Kostenerstattung. Bisher war der Verzicht darauf gang und gäbe.

 Uwe Roscheck, Leiter des Korschenbroicher Gymnasiums, ist ein leidenschaftlicher Befürworter der Klassenfahrten: "Sie stärken das Wir-Gefühl, lehren kulturelles Wissen und wirken persönlichkeitsbildend."

Uwe Roscheck, Leiter des Korschenbroicher Gymnasiums, ist ein leidenschaftlicher Befürworter der Klassenfahrten: "Sie stärken das Wir-Gefühl, lehren kulturelles Wissen und wirken persönlichkeitsbildend."

Foto: Lothar Berns

Uwe Roscheck ist hin- und hergerissen. Einerseits begrüßt der Schulleiter des Korschenbroicher Gymnasiums die jüngsten Urteile, die Lehrern einen Anspruch auf volle Reisekostenerstattung zubilligen. "Es sind Kollegen schon mit Schülern in die USA geflogen und zahlten aus eigener Tasche 1200 Euro", sagt Roscheck. "Das kann nicht sein." Andererseits befürchtet der Rektor, dass die neue Rechtsprechung zu weniger Klassenfahrten führt – und damit die Schüler die Leidtragenden sein werden.

Bisher erklärten Lehrer vor jeder Klassenfahrt formularmäßig ihren Verzicht auf die Erstattung der Reisekosten. Andernfalls wären die Fahrten in Düsseldorf nicht genehmigt worden. Das Bundesarbeitsgericht und das Oberverwaltungsgericht in Münster kippten jetzt dieses Prozedere – und stellen damit das Land und auch die Schulen vor finanzielle Probleme. Die im Landeshaushalt veranschlagte Summe von sechs Millionen Euro reicht nämlich längst nicht für alle Ausflüge, Klassenfahrten und Austauschprogramme, wenn die Lehrer voll bezahlt werden müssen. Eine Entwarnung gab das Schulministerium allerdings diese Woche: Alle genehmigten Schulfahrten in diesem Jahr können durchgeführt werden. Das erforderliche Geld wird in Absprache mit dem Finanzministerium bereitgestellt. Wie es allerdings im nächsten Jahr aussehen wird, ist unklar. Auch, ob Klassenfahrten gestrichen werden müssen. "Wir prüfen derzeit, um wie viel der Etat aufgestockt werden muss", sagt der stellvertretende Sprecher des NRW-Schulministeriums, Jörg Harm. Er weist darauf hin, dass es Lehrern – wie allen anderen Landesbediensteten auch – nach den Urteilen noch immer freistünde, auf die Erstattung ihrer Reisekosten zu verzichten. Individuell also dürfen Pädagogen verzichten, damit kalkulieren darf das Land bei seinem Etat allerdings nicht. Es muss die volle Kostenerstattung veranschlagen. Auch das sorgt für Verwirrung.

"Wir halten uns zurzeit an die Anweisung, für 2014 keine rechtlichen Verpflichtungen einzugehen", sagt Realschulleiterin Martina Bartels-Walther. "Alle Fahrten in diesem Jahr sind genehmigt, wie es im kommenden Jahr aussieht, wissen wir nicht." 1600 Euro stehen der Realschule für die Reisen ihrer Pädagogen jährlich zur Verfügung. Barthels-Walter schätzt, dass der Betrag verdoppelt werden müsste, sollten die Lehrer sich nicht mehr selbst beteiligen.

"Vorsichtige Schätzungen gehen davon aus, dass der Landesetat um das Drei- bis Vierfache aufgestockt werden muss", sagt Gymnasiums-Leiter Roscheck. Er fordert eine "verlässliche finanzielle Regelung". Dass sie schnell geschaffen wird, glaubt er allerdings nicht.

(NGZ)
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