900 Euro wegen Sachbeschädigung Urteil im Schweine-Prozess

900 Euro wegen Sachbeschädigung · Von Ruth Wiedner Das Urteil im Schweine-Prozess mit den zerkratzten Autos ist rechtskräftig: Eine 60-jährige Frau aus Steinhausen wurde gestern zu einer Zahlung von 900 Euro wegen Sachbeschädigung verurteilt.

Von Ruth Wiedner Das Urteil im Schweine-Prozess mit den zerkratzten Autos ist rechtskräftig: Eine 60-jährige Frau aus Steinhausen wurde gestern zu einer Zahlung von 900 Euro wegen Sachbeschädigung verurteilt.

Auslöser für die Nachbarschaftsstreitigkeiten in Steinhausen war Hausschwein Rudi, das die Angeklagte zur Weißglut trieb. Wer gestern allerdings als Schaulustiger das Berufungsverfahren am Landgericht Düsseldorf live miterleben wollte, wurde enttäuscht. "Die Angeklagte hatte kurzfristig ihre Berufung zurückgenommen", erklärte Dr. Ulrich Thole, Pressesprecher und Vorsitzender Richter am Landgericht, gegenüber der NGZ.

"Damit hat die Angeklagte das Urteil des Neusser Amtsrichters Krüger akzeptiert", so Thole weiter. Krüger hatte die Steinhausenerin bereits im März zu 30 Tagessätzen zu 30 Euro verurteilt. Dagegen hatte die 60-Jährige - weil sie sich im Schweine-Prozess ungerecht behandelt fühlte - Berufung eingelegt. Im Urteilsspruch von Amtsrichter Krüger heißt es dann allerdings unmissverständlich: "Die Angeklagte hat ein Motiv für ihre Tat, da sie mit der Nachbarin regelrecht verfeindet war."

Für Krüger war das rechtswidrige Verhalten der Angeklagten einwandfrei nachgewiesen. Bei der Urteilsfindung wurde der 60-Jährigen ihr hohes Lebensalter zugute gehalten. Zudem wurde berücksichtigt, dass sie bislang mit dem Gesetz nicht in Konflikt geraten war. Ob mit dieser Urteilsfindung jetzt wieder Ruhe im Tümpsend eintritt, wird die Zukunft zeigen, zumal Hausschwein Rudi nicht mehr unter den Lebenden weilt.

Und genau dieser "Rudi" war Auslöser für diese Nachbarschaftsstreitigkeiten in Steinhausen, brachte eine Frauenfreundschaft auseinander, die - laut Dr. Thole - in "feindseliges Verhalten" mündete und mit Sachbeschädigung und einem Strafverfahren wegen Sachbeschädigung endete. "Der Altenpflegerin wurde vorgeworfen, die Autos ihrer Nachbarn verkratzt zu haben, weil die sie wiederum mit ihrem Schwein in Rage gebracht haben sollen", skizzierte Dr. Ulrich Thole gegenüber der NGZ den Sachverhalt.

Auslöser für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft war also eine große Schweinerei: Das Hausschwein der Familie kotete und urinierte nämlich - laut Gericht - auf die Grenze zwischen den beiden Gartengrundstücken der beiden Nachbarn. Dies passte der Altenpflegerin nicht, sie bat - laut Dr. Thole - um Abhilfe. Die gab's dann auch in Form eines vier Meter langen und zwei Meter hohen Sichtschutzzauns.

Die Angeklagte fühlte sich erneut benachteiligt und bat um Rückbau. Über diese Streitigkeiten erkaltete das früher freundschaftliche Verhältnis der beiden Nachbarinnen vollständig. "Man sprach nicht mehr miteinander und grüßte sich auch nicht mehr, obschon beide Parteien in einem Wohnblock wohnen", so Thole gegenüber der NGZ. Höhepunkt des Streits waren dann mehrere Kratzer auf den Autos der Schweine-Besitzer.

Da sich die Beschädigungen im November/Dezember 2003 mehrfach wiederholten, glaubten die Schweine-Besitzer zunächst an einen dummen Kinderstreich. Der Nachbar legte sich allerdings auf die Lauer und beobachtete die Altenpflegerin bei der Sachbeschädigung und hielt die Straftat zudem mit einer Digitalkamera fest.

(NGZ)
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