Wegen schwerer Körperverletzung verurteilt Therapie statt Strafe - Täter könnte Gefängnis vermeiden

Wegen schwerer Körperverletzung verurteilt · Von Sebastian Meurer "Wir haben es hier mit einem Fall zu tun, wo es bei den Folgen der Tat für beide zu einem schlimmen Ergebnis gekommen ist", stellte am Donnerstag Vorsitzender Richter Horst Neumann fest.

Von Sebastian Meurer "Wir haben es hier mit einem Fall zu tun, wo es bei den Folgen der Tat für beide zu einem schlimmen Ergebnis gekommen ist", stellte am Donnerstag Vorsitzender Richter Horst Neumann fest.

Wegen schwerer Körperverletzung - der Vorwurf des versuchten Totschlags wurde fallen gelassen - verurteilte die 7. Große Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach den 39-jährigen Anton S. aus Neu-Spenrath zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Zugleich ordnete das Gericht die Unterbringung des schwer Alkoholkranken in einer Entziehungsanstalt an. Der Angeklagte hatte am 16. März nach einem Streit mit seiner Frau sechs Mal auf sie geschossen und sie dabei schwer verletzt - die Wahrscheinlichkeit, dass sie lebenslänglich ein Pflegefall bleiben wird, ist hoch. Sollte der seit sieben Monaten in Untersuchungshaft sitzende Anton S. die angeordnete Therapie durchstehen, muss er nicht ins Gefängnis.

In Frage käme nach den Worten des Vorsitzenden Richters zunächst ein betreutes Wohnen oder eine geeignete Einrichtung. Einen Vorweg-Vollzug der Haftstrafe, also erst Gefängnis und dann Therapie, hält das Schwurgericht für "kontraproduktiv". Die Staatsanwaltschaft wurde aufgefordert, "möglichst schnell" einen Therapieplatz für den arbeitslosen Gas- und Wasserinstallateur ausfindig zu machen. Ursächlich für das eher glimpfliche Urteil war zunächst, dass sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage dem Argument des Verteidigers Rainer Pohlen beipflichteten, dass ein versuchter Totschlag wegen eines strafbefreienden Rücktritts von der Tat ausscheide. Indem der Angeklagte sofort nach den Schüssen Hilfe veranlasste, habe er "wesentlich dazu beigetragen, dass seine Frau nicht zu Tode kam", wie der Vorsitzende ausführte.

Dafür, dass die Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung nicht höher ausfiel, waren nach Überzeugung des Gerichts "gravierende Strafmilderungsgründe" maßgeblich. Anders als die Verteidigung sah das Gericht zwar "keine gravierende Provokation"der Ehefrau, und auch die dem Angeklagten attestierte verminderte Schuldfähigkeit hätte alleine nicht ausgereicht, sich des eigentlich für einen minder schweren Fall der schweren Körperverletzung vorgesehenen Strafrahmens zu bedienen. Den Ausschlag gab vielmehr, dass sich der von seinem Anwalt bestens beratene Angeklagte am Donnerstag zu einem "Täter-Opfer-Ausgleich" bereit erklärte und einen Vergleich mit seiner durch die Rechtsanwältin Dagmar Schulte vertretenen Frau schloss: Sein gesamtes Vermögen - de facto sein Haus an der Baumstraße - stellte er für die Behandlung seiner Frau zur Verfügung, die inzwischen die Scheidung eingereicht hat.

Ansprüche des Opfers gegenüber dem Täter sind damit zwar abgegolten, nicht jedoch die gesetzlichen Ansprüche der Versicherungsträger - finanziell dürfte Anton S. zeitlebens kaum noch auf die Beine kommen. Auf seine Frau wartet derweil eine komplizierte Operation, bei der im November versucht werden soll, ihre Schluckfähigkeit wieder herzustellen, denn zurzeit muss sie künstlich ernährt werden.

(NGZ)
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