Jüchen Spielhallen-Anzahl begrenzen

Jüchen · Jüchen ist gefragt – bei Spielhallenbetreibern. Das ist eine Branche, die Bürgermeister Zillikens verhindern will. Ein neues Konzept für Vergnügungsstätten soll nun – wie das Einzelhandelskonzept – die Ansiedlung regeln.

 Im Gewerbegebiet Neusser Straße gibt es eine von zwei Spielhallen. Weitere soll ein Vergnügungsstättenkonzept erschweren.

Im Gewerbegebiet Neusser Straße gibt es eine von zwei Spielhallen. Weitere soll ein Vergnügungsstättenkonzept erschweren.

Foto: Detlef Ilgner

Jüchen ist gefragt — bei Spielhallenbetreibern. Das ist eine Branche, die Bürgermeister Zillikens verhindern will. Ein neues Konzept für Vergnügungsstätten soll nun — wie das Einzelhandelskonzept — die Ansiedlung regeln.

Spielhallen sind derzeit groß in Mode. In Jüchens Verwaltung gehen seit einigen Monaten reihenweise Anträge von Interessenten ein, die in verschiedenen Immobilien eine Zockerstätte einrichten wollen. Erst in der vergangenen Woche lehnte die Gemeinde erneut einen Antrag ab. Nun reagiert die Verwaltung: Ähnlich wie in Korschenbroich will Bürgermeister Harald Zillikens auch für Jüchen ein Vergnügungsstättenkonzept aufstellen.

Das soll die erste Aufgabe für den neuen Stadtplaner André Jäscke sein, der am 2. April seinen Dienst im Jüchener Rathaus beginnt. Er kommt aus der Gemeinde Wentorf bei Hamburg (rund 11 000 Einwohner) und ersetzt den bisherigen Planer Peter Hoffmann, der das Amt für Gemeindeentwicklung von Gerlind Krantz übernommen hat.

Bisher gibt es in der Gemeinde genau zwei Spielhallen. Bereits sechs Anträge für neue Spielhallen lehnte die Gemeinde in diesem Jahr ab. "Wir wollen klare planerische Vorgaben, wo Konzessionen genehmigungsfähig sind und wo nicht", sagte Zillikens. Das bedeutet zudem: Die Gebiete, in denen Spielhallen eröffnen dürfen, werden nochmals eingeschränkt. Zuletzt waren vor allem Anträge für Spielhallen in den Ortszentren von Jüchen und Hochneukirch eingegangen. Die Gemeinde lehnte ab mit dem Hinweis, in den Mischgebieten dominiere Wohnbebauung. Das sorgte für Ärger bei den Inhabern, geklagt hat allerdings keiner. "Wir müssen jedes Mal argumentieren. Und wir bleiben überall bei der gleichen Argumentation", sagt Zillikens.

Das soll nun ein solches Vergnügungsstättenkonzept übernehmen. So ließen sich womöglich bereits Anträge verhindern. Ein solches Konzept zeigt aber auch: Gänzlich ausschließen lassen sich Spielhallen nicht. In Gewerbegebieten und in Kerngebieten sind sie nämlich grundsätzlich bei einer bestimmten Größe zulässig. Bei den Spielautomaten handelt es sich nämlich nicht um Glücksspiel, sondern um Unterhaltungsspiele mit Gewinnmöglichkeit.

Womöglich müssten ähnlich wie beim jüngst beschlossenen Einzelhandelskonzept auch externe Gutachter herangezogen werden — was auch wiederum Kosten mit sich brächte. Einen ersten Entwurf für ein Vergnügungsstättenkonzept will Zillikens am liebsten noch in diesem Jahr dem Planungsausschuss vorlegen.

(NGZ)
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