Forderungskatalog aufgestellt RWE soll Schlichtungsstelle beitreten

Forderungskatalog aufgestellt · Beim Treffen des neuen "Netzwerk Bergschäden" waren auch Jüchener dabei / Forderungskatalog aufgestellt

 Der Tagebau verursachte die Erdstöße vom 8. Dezember. Diese belebten die Bergschäden-Diskussion, nun formuliert das „Netzwerk Bergschäden“ seine Forderungen . L. Berns

Der Tagebau verursachte die Erdstöße vom 8. Dezember. Diese belebten die Bergschäden-Diskussion, nun formuliert das „Netzwerk Bergschäden“ seine Forderungen . L. Berns

Foto: hiv L. berns

Jüchen Schon seit längerer Zeit war die Bildung eines "Netzwerks Bergschäden" im Gespräch -jetzt wurde es gegründet. Bürgerinitiativen und Politiker aus der Region - aus dem Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erftkreis sowie aus den Städten Düren, Heinsberg, Jülich und Aachen - trafen sich zu diesem Zweck gemeinsam mit Betroffenen, Sachverständigen und Rechtsanwälten in Hambach. Aus der Gemeinde Jüchen war neben Gerolf Hommel, Fraktionsvorsitzender der Freien WählerGemeinschaft (FWG), auch Margret Granderath aus Hochneukirch mit von der Partie, die über Bergschäden an ihrem Haus an der Birkenallee klagt.

Die Ortswahl Hambach erfolgte angesichts des dortigen Tagebaus natürlich alles andere als zufällig: Massive Kritik an RWE Power bildete so etwas wie die "Begleitmusik" des Treffens, bei dem unter anderem ein Zehn-Punkte-Plan verabschiedet wurde. Dessen zentrale Forderung ist die Umkehr der Beweislast: Müssen bisher Geschädigte gegenüber RWE Power nachweisen, dass das Unternehmen der Verursacher ist, soll nunmehr das Unternehmen im konkreten Fall den Beweis dafür antreten, dass Schäden an Gebäuden nicht auf den Tagebau zurückzuführen sind. Adressat dieser Forderung ist der Bundestag, eine Änderung des Bundesberggesetzes wäre nötig.

Ganz obenan rangiert auch die Forderung, RWE Power möge der erst vor wenigen Wochen neu gebildeten Schlichtungsstelle des Landes beitreten. Wer sich als vom Bergbau Geschädigter ansieht, kann sich an diese Stelle wenden, wobei mit Hilfe eines neutralen Schlichters versucht wird, die Streitigkeit beizulegen.

Den gesamten Bericht lesen Sie in der Ausgabe der NGZ vom Dienstag, 14. April.

(NGZ)
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